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gesetzgebende Volksversammlung des Kantons Glarus Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die Landsgemeinde ist die gesetzgebende Versammlung des Kantons Glarus. Sie ist eine Versammlung aller stimmberechtigter Bürger des Kantons Glarus, die über Gesetzes- und Verfassungsänderungen, sowie über die Höhe des Steuersatzes berät und abstimmt bzw. «rät, mindert und mehrt». Zudem werden die kantonalen Richter sowie der Landammann an der Landsgemeinde gewählt (bis 1971 auch die Kantonsregierung). Die Landsgemeinde gilt als Symbol für die direkte Demokratie des Kantons, da sich alle Stimmberechtigten direkt an der Gesetzgebung beteiligen können. Neben dem Stimmrecht besitzt jeder Stimmberechtigte auch das Recht, das Wort zu einer Vorlage zu ergreifen und Abänderungsanträge zu stellen. Das älteste Zeugnis einer Versammlung zu den Landessatzungen stammt vom 11. März 1387.[1] Mit der Landsgemeinde ist auch ein Volksfest in der Stadt Glarus verbunden, nach der Landsgemeinde isst man traditionell die Chalberwurst.
Die Landsgemeinde versammelt sich am ersten Sonntag im Mai auf dem Zaunplatz in Glarus. Die «Mitlandlüüt» (wörtlich: einheimischen/mitländischen Leute = Stimmberechtigten) stehen «im Ring», während Zuschauer auf gesonderten Tribünen dabei sein können.
Die Leitung der Landsgemeinde obliegt dem Landammann (dem Vorsitzenden der Kantonsregierung). Er eröffnet und vereidigt die Landsgemeinde.
Als Grundlage für die Durchführung der Landsgemeinde dient das vom Kantonsparlament vorberatene Memorial, das jedem Haushalt mit dem Stimmrechtsausweis zugestellt wird; im Jahr 2018 handelte es sich um eine 124-seitige Broschüre mit Erläuterungen zu 11 Sachgeschäften.[3] Die Stimmabgabe erfolgt an der Landsgemeinde durch das Hochhalten des Stimmrechtsausweises. Das grössere «Mehr» wird vom Landammann durch Abschätzen ermittelt; im Zweifelsfall zieht er die vier weiteren Mitglieder des Regierungsrates bei. Wenn auch diese kein eindeutiges Mehr ausmachen können, entscheidet der Landammann, nach einer ungeschriebenen Regel, gegen den Antrag der Regierung. Seine Entscheidung ist schliesslich endgültig und unanfechtbar.[4]
Nach dem Ende der Abstimmungen wird beim Auszug die Regierung und deren Gäste von der Harmoniemusik Glarus und einer Ehrenformation der Armee wieder zurück ins Rathaus geleitet, von wo sie zu Beginn der Landsgemeinde zusammen mit dem Landrat eingezogen waren.
Das System der Landsgemeinde verfügt über Mängel wie die völlig offene Stimmabgabe, was durch Stärken wie der besonderen Glaubwürdigkeit, der echten und lebendigen Auseinandersetzung und die Förderung der Zivilcourage wett gemacht wird.[5] Die Zelebrierung der Einheit dient überdies dem Ausdruck des gemeinsamen Willens zur Gestaltung der Zukunft.[1] Die Beteiligung von rund 30 Prozent der Stimmberechtigten des Kantons an der Landsgemeinde Glarus entspricht ungefähr der Stimmbeteiligung bei Urnenabstimmungen in anderen Kantonen.[4]
An der Glarner Landsgemeinde wurde in der Vergangenheit mehrmals über Geschäfte entschieden, die auch über die Kantonsgrenzen hinaus stark wahrgenommen wurden:
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