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Löschwasserversorgung
Vorrichtungen und Abläufe zur Bereitstellung von Wasser für den Brandschutz Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Unter Löschwasserversorgung versteht man Vorrichtungen und Abläufe zur Bereitstellung von Wasser für den Brandschutz.
Grundsätzlich müssen Städte und Gemeinden zur Gewährleistung des Brandschutzes eine ausreichende Löschwasserversorgung für die Feuerwehren sicherstellen. Im Zuge der Privatisierung der öffentlichen Wasserwirtschaft wird diese Aufgabe meist durch Wasserversorgungsunternehmen wahrgenommen. Die Löschwasserversorgung erfolgt im Allgemeinen in Form einer zentrale Löschwasserversorgung, bei der das Wasserverteilungssystem der Trinkwasserversorgung um Entnahmestellen für Löschwasser, die Hydranten, ergänzt wird. Wo dies nicht in ausreichendem Maße möglich ist, werden Wasserentnahmestellen aus Bächen, Seen oder speziell angelegten Löschwasserbehältern bereitgestellt.
Es wird zwischen einer
- abhängigen Löschwasserversorgung, die durch die Hydranten der öffentlichen Wasserversorger bereitgestellt wird,
und einer
- unabhängigen Löschwasserversorgung, die nicht von einem Rohrleitungssystem abhängig ist
unterschieden.[1]
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Abhängige Löschwasserversorgung
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Die Gemeinden stellen bei ihrer Trink- und Brauchwasserversorgung in dichten Abständen Wasserentnahmestellen in Form von Hydranten zur Verfügung. Die erforderliche Löschwassermenge beträgt in Abhängigkeit von baulicher Nutzung, Nutzungsdichte und der Gefahr der Brandausbreitung zwischen 24 und 192 m³/h[2].
Allerdings sind Wasserversorgungsunternehmen üblicherweise nicht gesetzlich verpflichtet, die erforderliche Löschwasservorhaltung ganz oder teilweise über das öffentliche Trinkwassernetz sicherzustellen. In Deutschland wird daher von den Wasserversorgungsunternehmen in Bezug auf die Löschwasservorhaltung regelmäßig auf das DVGW-Arbeitsblatt W 405 (Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung) verwiesen.
Die Abstände zwischen den Hydranten sollen gemäß DVGW und AGBF unter 150 m betragen.[3]
Unternehmen können für ihren Betrieb in Deutschland, ähnlich wie in anderen Ländern, durch die jeweilige Kommune als Träger der Feuerwehr und auf Basis des jeweils geltenden Feuerwehrgesetz dazu verpflichtet werden auch auf dem Werksgelände eine vorgegebene Zahl an Hydranten vorzuhalten.[4]
Die von der Feuerwehr zu erwartende Wassermenge, die ein Hydrant liefern kann, hängt vom Durchmesser und dem Wasserdruck der Wasserleitung, sowie von der Verlegung der Wasserleitungen (Ringleitung oder Verästelungs-/Stichleitung) ab. In Deutschland wird als Richtwert bei Unterflurhydranten von einer Ergiebigkeit von Durchmesser × 10 l/min, bei Überflurhydranten von Durchmesser × 15 l/min ausgegangen, wobei der Durchmesser in mm angegeben wird.[1]
In Österreich ist die Löschwasserversorgung wie der gesamte Brandschutz durch Landesvorschriften geregelt. Empfehlungen gibt aber die ÖBFV-RL VB01.
Löschwasserversorgung auf privaten Grundstücken
Auf vielen öffentlichen und gewerblichen Grundstücken ist die Löschwasserversorgung über Außen- und Wandhydranten sicherzustellen.
Soll die Löschwasserversorgung aus dem öffentlichen Netz bereitgestellt werden, kann es notwendig sein, einen gesonderten Liefervertrag mit dem Wasserversorger über bereitgestellte Menge und Druck im Brandfall abzuschließen. Hierfür sind auch Zisternen zugelassen.
Versorgungsarten
Vollversorgung Bedingt durch versicherungs-, technische und hygienische Aspekte, wird die Löschwasserversorgung noch über das öffentliche Netz abgesichert (Trinkwasser-Vollversorgung).
Teilversorgung Hauptsächlich wird die Löschwasserversorgung über die „Trinkwasser-Teilversorgung“ realisiert. Der Bauherr erhält vom Wasserversorger die vertragliche Zusage, Löschwasser in Höhe des angemeldeten Trinkwasserbedarfs (für Duschen, Waschmaschine etc.) bereitzustellen. Die zusätzlichen Wassermengen sind auf dem Grundstück zu bevorraten.
Amortisation von Löschwasseranlagen Die Teilversorgung ermöglicht die Kombination von Löschwasserversorgung und Regenwassernutzung. Mit den gleichen Bauelementen mit denen die Löschwasserversorgung realisiert wird, wird zusätzlich die Regenwassernutzung betrieben. Der Bauherr spart Trinkwasser, Versickerungsanlage und nach örtlicher Gegebenheit die Versiegelungsgebühr.
Trennung vom öffentlichen Netz
Löschwasseranlagen mit Außen- und Wandhydranten (Typ F) dürfen in Deutschland aus hygienischen Gründen seit 1994 (TWIN 6) und 2002 DIN 1988-6 nicht mehr mit dem öffentlichen Trinkwassernetz verbunden sein. Ein Bestandsschutz für Altanlagen besteht aus hygienischer Sicht nicht. Zur Absicherung einer Löschwasseranlage gegen das öffentliche Netz sind nur Trinkwasser-Trennstationen (Freier Auslauf) und Nass-Trockenstationen zulässig.
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Unabhängige Löschwasserversorgung
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- Saugstelle zur Löschwasserentnahme im Tegeler Forst, Berlin
- A-Saugstelle zur Löschwasserentnahme in Grävenwiesbach (Taunus) mit Hinweisschild und Volumenangabe
- A-Saugstelle zur Löschwasserentnahme, jetzt mit korrigierter Entfernungsangabe
- Befestigte Zufahrt zur Saugstelle für die Feuerwehr in Herbstein, Vogelsbergkreis, Hessen
- Saugrohr im ausgetrockneten Spreewaldseengebiet
Ist es durch die abhängige Löschwasserversorgung nicht möglich, eine ausreichende Wasserversorgung sicherzustellen, können Löschwasserentnahmestellen an vorhandenen Fließ- oder Stillgewässern durch die Gemeinde eingerichtet werden, oder Löschwasservorräte in speziell angelegten Teichen oder Zisternen bereitgestellt werden.[4]
Da diese Wasserentnahmestellen unter Umständen nur einen begrenzten Vorrat an Löschwasser liefern können, werden sie in erschöpfliche und unerschöpfliche Löschwasserentnahmestellen eingeteilt.
Erschöpfliche Löschwasserstellen
Erschöpfliche Löschwasserstellen haben nur einen begrenzten Wasservorrat. Dies können Löschwasserteiche, spezielle unterirdische Löschwasserbehälter (Zisternen)[5] oder mobile Löschwasserbecken/-behälter[6] sein.
In Deutschland müssen Löschwasserteiche eine Mindesttiefe von zwei Metern und ein Fassungsvermögen von mindestens 1000 m³ aufweisen und mit einem Saugschacht oder einem fest installierten Saugrohr versehen sein.
Zisternen werden nach ihrer Größe in „klein“ (75–150 m³), „mittel (150–300 m³)“ und „groß“ (>300 m³) eingeteilt.[7]
Auch Staustufen in Bächen, deren Zulauf gering ist, zählen zu den erschöpflichen Wasserstellen.
Unerschöpfliche Löschwasserstellen
Unerschöpfliche Löschwasserstellen liefern über einen längeren Zeitraum eine ausreichende Menge an Löschwasser. Zu ihnen zählen natürliche oder künstlich angelegte Wasserentnahmestellen an offenen Gewässern („Saugstellen“), wie Flüssen, Bächen oder Seen, sofern sie zu jeder Jahreszeit die Wasserentnahme garantieren, also im Sommer nicht austrocknen und im Winter nicht einfrieren. Die befestigten Zufahrten müssen bei jedem Wetter von Fahrzeugen mit einer Achslast von 10 t befahren werden können und die Löschwasserstelle muss auch bei Frost unverzüglich benutzbar sein. Die Saughöhe soll möglichst niedrig gehalten werden und 5 m nicht überschreiten. Die Tauchtiefe (Überdeckung des Saugkorbes) muss bei einem Wasserdurchfluss von 800 l/min etwa 30 cm und bei 1600 l/min mindestens 50 cm betragen.
Auch die Entnahme aus dem Grundwasser kann über spezielle Löschwasserbrunnen erfolgen, hier ermöglicht das nachfließende Grundwasser eine länger andauernde Wasserentnahme.[7]
Kennzeichnung der verschiedenen Löschwasserstellen in Deutschland
- Löschwasserbrunnen nach DIN 4066 B1 (mit Positionsangabe)
- Löschwasserbrunnen mit integrierter Tiefpumpe (mit Positionsangabe)
- Saugstelle (mit Positionsangabe)
- Saugstelle
- Hinweisschild auf eine Löschwasserzisterne (mit Volumenangabe)
Eine Beschreibung, wie diese Schilder zu beurteilen sind, ist unter Hinweisschilder zu Straßeneinbauten zu entnehmen.
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Weitere Unterteilungen
Man kann die Löschwasserversorgung aber auch nach der Richtung des Löschzieles unterteilen. So unterscheidet man unter:
- Löschwasserversorgung für den Grundschutz: In Deutschland hat für den Grundschutz immer die Kommune aufzukommen.
- Löschwasserversorgung für den Objektschutz: Für den Objektschutz kann es vom Risiko abhängig sein, ob dieser von der Kommune oder vom Betreiber, durch den das Risiko entsteht, zu tragen ist.[8]
Löschwasserversorgung als Pflicht der Gemeinden
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Grundsätzlich ist die Löschwasserversorgung eine Aufgabe der Gemeinde; in manchen Bundesländern fehlen hierfür aber ausdrückliche gesetzliche Regelungen.
Oftmals wird diese Aufgabe jedoch durch privatisierte Wasserversorgungsunternehmen wahrgenommen. In den Bundesländern existieren hierzu verschiedenste Regelungen. In den meisten Ländern ist es demnach auch erforderlich, dass bei der öffentlichen Wasserversorgung durch private Wasserversorgungsunternehmen, sofern diese nicht auch die Löschwasserversorgung ausdrücklich umfasst, auch ein Konzessionsvertrag geschlossen wird, in dem ausdrücklich die Löschwasserversorgung vereinbart wird.
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Siehe auch
Literatur
- Lutz Rieck: Die Roten Hefte, Heft 27a – Die Löschwasserversorgung, Teil I Die Sammelwasserversorgung. 4. Auflage. Kohlhammer, Stuttgart 2000, ISBN 3-17-015011-1.
- Ludwig Timmer: Die Roten Hefte, Heft 27b – Die Löschwasserversorgung, Teil II Die unabhängige Löschwasserversorgung. 4. Auflage. Kohlhammer, Stuttgart 2000, ISBN 3-17-009519-6.
- Lothar Schott, Manfred Ritter: Feuerwehr Grundlehrgang FwDV 2. 21. Auflage. Wenzel-Verlag, Marburg 2022, ISBN 978-3-88293-121-1.
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Weblinks
Commons: Löschwasserversorgung – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
- Wasserversorgung in der Antike
- Fachempfehlung des Deutschen Feuerwehrverbandes „Löschwasserversorgung aus Hydranten in öffentlichen Verkehrsflächen“ vom Oktober 2018
- Verband kommunaler Unternehmen e. V.: Information 01 kommunale Wasserwirtschaft: Löschwasservorhaltung durch Wasserversorgungsunternehmen, Berlin, 2012.
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Einzelnachweise und Anmerkungen
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