Konzertexamen
Deutscher akademischer Grad Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Das Konzertexamen ist ein Studienabschluss an Musikhochschulen in postgradualen Studiengängen.[1]
Als Abschluss eines Aufbaustudiums ist es der höchste von der Hochschule zu vergebende Abschluss.[1] Der Aufbaustudiengang zum Konzertexamen dient der Heranbildung instrumental bzw. sängerisch hochbegabter Studierender zu konzertreifen Solisten.[1] Zugangsvoraussetzung für den Studiengang ist in der Regel die Künstlerische Reifeprüfung bzw. das Künstlerische Diplom mit besonders hervorragenden Leistungen und eine Aufnahme- bzw. Eignungsprüfung.[1] Das Konzertexamen besteht in der Regel aus zwei Teilen: Der erste Teil ist eine interne Hochschulveranstaltung, der zweite Teil ein öffentliches Konzert.[1] Die Hochschule für Musik Freiburg bewertet die Prüfungsleistungen mit den Noten „mit Auszeichnung bestanden“, „sehr gut bestanden“, „bestanden“ und „nicht bestanden“.[2] Die Hochschule für Musik Detmold[3] und die Hochschule für Musik Saar vergeben nur drei Prädikate: „mit Auszeichnung bestanden“, „bestanden“ und „nicht bestanden“.[4] Die Hochschule für Kirchenmusik der Evangelischen Kirche von Westfalen bewertet ein Konzertexamen nur mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“.[5]
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