Kontingent
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Das Kontingent bedeutet allgemein die festgelegte und zugeteilte Menge an Objekten.
Etymologie
Das Wort wurde im 17. Jahrhundert in Frankreich als Lehnwort (französisch contingent) übernommen und in der Aussprache an das ältere lateinisch contingens, -entis angelehnt; beide Wörter bedeuten etwa „der Anteil, der auf jemanden kommt“.[1] Zur Zeit der Übernahme ins Deutsche war jedoch konkret das Truppenkontingent gemeint, das ein Reichsstand zur Reichsarmee aufzubringen hatte; die allgemeine Bedeutung wurde später üblich.[2][3][4]
Heute wird in der Wirtschaft unter einem Kontingent die staatlich oder supranational festgesetzte, wert- oder mengenmäßige Quote zur Begrenzung eines Warenangebots verstanden.[5]
Anwendungsfälle
Spezielle Anwendungsfälle sind etwa:
- Bewirtschaftung durch den Staat im Rahmen der Rationierung;
- Disk Quota: ein künstlich begrenzter Speicherbereich auf Datenträgern;
- Einfuhrkontingent: eine festgelegte Import- und/oder Exportmenge beim Außenhandel;
- Fangquote, festgesetzte Menge an Wassertieren (Speisefischen, Walen u. a.), die in einem abgegrenzten Gebiet während eines Zeitraumes gefangen werden dürfen;
- Fazilität: eine festgelegte Geldlinie für Geschäfte zwischen Kreditinstituten oder mit der Zentralbank;
- Kontingentflüchtling: die vereinbarte Anzahl aufzunehmender Flüchtlinge pro Bundesland in der deutschen Einwanderungspolitik;
- Milchquote: eine Produktionsobergrenze in der Agrarmarktordnung;
- Produktionsquote, eine Produktionsobergrenze für Unternehmen oder ganze Wirtschaftszweige;
- Truppenkontingent, eine festgelegte Anzahl Soldaten.
Nicht alle Quoten sollen zur Begrenzung dienen, sondern können bei Knappheit auch als Soll-Vorschrift dienen (etwa die Frauenquote).
Siehe auch
Einzelnachweise
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