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deutscher Jurist Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Klaus Blaschke (* 4. April 1937 in Rostock; † 14. Januar 2022 in Kiel) war ein promovierter deutscher Jurist und von 1984 bis 2002 Präsident des Nordelbischen Kirchenamtes in Kiel. Er war Lehrbeauftragter für die „Einführung in das evangelische und katholische Kirchenrecht“ an der Bucerius Law School in Hamburg und Honorarprofessor für Kirchenrecht und Staatskirchenrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel[1].
Blaschke widmete sich dem Studium der Rechtswissenschaften und legte die Erste juristische Staatsprüfung ab. 1969 schrieb er seine Dissertation an der Universität Kiel und legte anschließend die Zweite juristische Staatsprüfung ab.
Nach Jahren der Tätigkeit als juristischer Mitarbeiter der Schleswig-Holsteinischen Landeskirche und Haushaltsdezernent der Nordelbischen Kirche wurde er 1984 Präsident des Nordelbischen Kirchenamts. 2002 ging er in den Ruhestand.
Blaschke war ständiger Mitarbeiter in der Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht. Er starb im Alter von 84 Jahren in Kiel.[2]
Blaschke war Mitglied folgender Organisationen:[3]
„Der 21. ‚Dies Theologicus‘ hielt eine besondere Ehrung für den ehemaligen Präsidenten des Landeskirchenamtes Professor Klaus Blaschke bereit, der kürzlich seinen 80. Geburtstag feierte und sich noch immer am Geschehen in der Fakultät durch Lehraufträge im Kirchenrecht und als Vorsitzender des Fördervereins der Theologischen Fakultät ‚S.T.O.A.‘ beteiligt.“[5]
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