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Als Justizzentrum oder Fachgerichtszentrum werden meist modernere Komplexe bezeichnet, in denen verschiedene Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Fachgerichtsbarkeit, ggf. auch unter Einschluss weiterer Einrichtungen der Justiz wie Staatsanwaltschaften, Justizvollzugsanstalten, Anwaltsvereinen oder Bewährungshilfe, räumlich zusammengefasst werden. Organisatorisch und funktionell arbeiten die beteiligten Einrichtungen aber unabhängig voneinander und treten auch innerhalb der Zentren jeweils mit eigenem Namen auf. Repräsentative ältere Gerichtskomplexe, wie sie überwiegend in der Zeit zwischen 1870 und 1920 entstanden, aber auch einige neuere Bauten werden auch Justizpalast genannt.
Bayern
Der Freistaat Bayern hat im Wesentlichen die als Justizpaläste (beispielsweise in Nürnberg und München) gestalteten Gerichtsbauten des vormaligen Königreichs weitergenutzt für verschiedenen Gerichte und Behörden. Als (Zivil- bzw. Straf-)Justizzentrum werden in Bayern oft gemeinsame, instanzenübergreifende Einrichtungen des jeweiligen Zweigs der ordentlichen Gerichtsbarkeit bezeichnet.
Justizzentrum Frankfurt (Main)(seit 1889/1917/1971/2002): Oberlandesgericht, Landgericht, Amtsgericht, Generalstaatsanwaltschaft und Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
Das Land Nordrhein-Westfalen hat als bevölkerungsreichstes und städtisch geprägtes Bundesland ein vergleichsweise hohes Justizaufkommen. Des Platzmangels wegen und um eine größere Bürgernähe der Justiz zu erreichen, wurden in zahlreichen Städten die dortigen Justizeinrichtungen in Justizzentren gebündelt.
Justizzentrum Düsseldorf[10](seit 2009): Landgericht, Amtsgericht und Gerichtskasse Düsseldorf, sowie Geschäftsstelle des Düsseldorfer Anwaltverein e.V.
Justizzentrum Köln(seit 1981): Landgericht, Amtsgericht und StaatsanwaltschaftKöln, sowie Geschäftsstelle des Kölner Anwaltverein e.V.; bis 2015 auch Justizvollzugsanstalt Krefeld
Justizzentrum Albrecht der Bär, Stendal[23](seit 2010): Amtsgericht mit Grundbuchamt und Zentralem Registergericht, Arbeitsgericht und Staatsanwaltschaft Stendal, sowie zentrales Aktenlager Sachsen-Anhalt Nord sowie Landesbetrieb Bau Niederlassung Nord
Das österreichische Gerichtssystem ist hinsichtlich verschiedener Gerichtsbarkeiten weniger differenziert als jenes in Deutschland. Neben der ordentlichen Gerichtsbarkeit bestehen nur noch Verwaltungsgerichte und das Österreichische Verfassungsgericht. Zudem sind alle Gerichte Einrichtungen der Republik, nicht der jeweiligen Bundesländer, sodass auch die Rechtsmittelinstanzen deutlich weniger zahlreich sind als in Deutschland. Nichtsdestotrotz werden auch hier Gerichte gemeinsam untergebracht. Die Obergerichte Österreichs in Wien sind im Justizpalast Wien untergebracht.
In Großbritannien werden seit den 1960ern vermehrt „combined court centres“ errichtet, die ein niedrigeres Gericht der ersten Instanz (Magistrates’ Court) sowie höhere Zivilgerichte (County Court) und höhere Strafgerichte (Crown Court) beheimaten.
justizzentrum-bocholt.nrw.de (Mementodes Originals vom 15. Juni 2016 im Internet Archive)Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.justizzentrum-bocholt.nrw.de
justizzentrum-duesseldorf.nrw.de (Mementodes Originals vom 17. August 2016 im Internet Archive)Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.justizzentrum-duesseldorf.nrw.de
www2.mjv.rlp.de (Mementodes Originals vom 15. Juni 2016 im Internet Archive)Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www2.mjv.rlp.de