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deutscher Jurist und hochrangiger Beamter Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Johann Friedrich Stephan von Hertling (* 15. April 1729 in Heidelberg; † 13. Februar 1806 in München) war ein deutscher Jurist und hochrangiger Beamter. 1790 wurde er Freiherr.
Johann Friedrich Stephan von Hertling war kurpfälzischer Geheimer Staatsrat und 2. Wahl-Botschafter in Frankfurt am Main. 1790 ernannte ihn Kurfürst Karl Theodor als Nachfolger von Wiguläus von Kreittmayr zum Geheimen Ratskanzler des Kurfürstentums Kurpfalz-Bayern sowie zum Konferenzminister. Als Kurfürst Maximilian IV. Joseph 1799 die Regierungsgeschäfte übernahm, wurde von Hertling in allen seinen Ämtern bestätigt, da er wie sein Sohn Friedrich Wilhelm in ständigem Kontakt zum Hof des neuen Kurfürsten gestanden hatte.[1] Nach seinem Tode 1806 übernahm ein Sohn des früheren Finanzministers Hompesch, Johann Wilhelm von Hompesch, das gleiche Ressort.
Seine Ehefrau war Maria Anna Eleonora (Taufe am 9. November 1735 in Mannheim; † 15. Dezember 1788 ebenda), Tochter des Theodor von Weiler. Ihre Kinder waren:
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