Jahresbandmethode
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Die Jahresbandmethode ist ein Verfahren des Risikomanagements für Banken und dient der Ermittlung der Eigenkapitalunterlegung für Wertpapiere, die einem Zinsänderungsrisiko unterliegen.
Um die Stabilität des Bankensystems und die Sicherheit der Einlagen von Banken zu gewährleisten, müssen diese ihre Risiken mit Eigenkapital unterlegen. Ein wesentliches Risiko für Banken ist das Zinsänderungsrisiko. Dies entsteht sowohl aus der Fristentransformation (die Bank refinanziert langfristige Kredite mit kurzfristigen Einlagen) (diese werden im Bankbuch abgebildet) als auch aus dem Halten von Wertpapieren und Derivaten unterschiedlicher Laufzeit im Handelsbuch. Die Höhe des notwendigen Eigenkapitals für die letztgenannten Risiken aus dem Handelsbuch kann mittels der Jahresbandmethode oder der Durationsmethode ermittelt werden.
Bei der Jahresbandmethode wird allerdings nur das allgemeine Kursrisiko (der Kurs ändert sich mit dem Zins, man spricht daher auch von zinssensitiven Wertpapieren) berücksichtigt, nicht das besondere Kursrisiko.
Zunächst sind die sogenannten Zinsnettopositionen zu ermitteln.
Nettopositionen sind die Unterschiedsbeträge aus
Bei der Jahresbandmethode werden die Zinsnettopositionen entsprechend ihrer Restlaufzeit Bereichen zugeordnet. Die Bereiche sind dabei grob in eine kurzfristige, eine mittelfristige und eine langfristige Zone (Zone I – III) gegliedert. Jede Zone wird nochmals in Bänder (arabisch beziffert) unterteilt:
Der Prozess der Jahresbandmethode gestaltet sich gemäß §§ 300 und 301 SolvV:
Kurz gesagt besteht der Prozess demnach aus vier Schritten:
Die geschlossenen Positionen innerhalb eines Bandes sind mit 10 % zu gewichten. Die innerhalb der ersten Zone verrechneten und somit geschlossenen Positionen sind mit 40 % zu gewichten (in der zweiten und dritten Zone mit 30 %). Verrechnungen zwischen der ersten und der zweiten Zone müssen mit 40 % angerechnet werden, ebenso Verrechnungen zwischen der zweiten und dritten Zone. Werden Positionen aus der ersten und dritten Zone miteinander verrechnet, so muss die geschlossene Position mit 150 % gewichtet werden. Alle zum Schluss (nach allen irgendwie möglichen Verrechnungen) offenen Positionen sind mit 100 % zu gewichten.
Die SolvV sieht eine weitere Aufteilung in zwei Zinsbereiche vor. Der Zinsbereich A umfasst alle Positionen mit einer Verzinsung von weniger als 3 %, der Bereich B alle mit einer Verzinsung von mindestens 3 %. Die Bänder werden demnach nochmals zweigeteilt.
Den rechtlichen Rahmen für die Jahresbandmethode stellt die Verordnung über die angemessene Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen. Maßgebend sind hier vor allem die §§ 300 und 301. Weiterhin ist die Bekanntmachung der BAFIN vom 20. Juli 2000 (BAnz. Nr. 160) über den Grundsatz I über die Eigenmittel der Institute einschlägig. Relevant ist hier der § 21.[1]
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