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Organisation Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die Joint Aviation Authorities (JAA) waren ein Zusammenschluss der zivilen Luftfahrtbehörden von 34 europäischen Ländern und ein technisches Gremium innerhalb der Europäischen Zivilluftfahrt-Konferenz. Sie wurden zum 30. Juni 2009 aufgelöst,[1][2] wobei die meisten ihrer Aufgaben von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) in Köln übernommen wurden. Heute besteht eine Ausbildungsorganisation unter dem Namen JAA-TO (Training Organisation) fort, die Ausbildungen im Luftfahrtbereich anbietet.
Die JAA wurde 1970 als Joint Airworthiness Authorities gegründet. Die ursprüngliche Aufgabe war die Erarbeitung gemeinsamer Normen zwecks Zertifizierung großer Flugzeuge und Turbinen, um die Anforderungen der europäischen Flugzeugindustrie und der internationalen Konsortien wie z. B. Airbus zu erfüllen. Ab 1987 wurden die Aufgabenstellungen auf die Normung von Betrieb, Wartung, Zulassung und Zertifizierung aller Flugzeugklassen erweitert.
Albanien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Moldawien, Monaco, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Tschechien, Türkei, Ukraine, Ungarn, Zypern
Mit der Übergabe der Aufgaben der bisherigen JAA an die EASA sind mehrere bisherige JAA-Mitgliedsstaaten (z. B. Albanien oder Serbien) und deren Luftfahrtbehörden nicht länger als Vollmitglieder am Entscheidungsprozess über europäische Regelungen der Luftfahrt aktiv beteiligt. Andere Staaten wie etwa die Türkei sind durch die Aufgabenübertragung vollkommen von der Entscheidungsfindung ausgeschlossen.[3]
Die Länder hatten mit den JAR (Joint Aviation Requirements) ein umfangreiches Werk zur Regelung der Luftfahrt entworfen, das von den nationalen Luftfahrtbehörden in innerstaatliches Recht umgesetzt und überwacht wurde.
Das Ziel der JAR waren hohe Sicherheitsstandards und harmonisierte Regelungen in Europa. Die JARs waren im Einzelnen:
Die JAR-OPS 1 wurde mit 2008 durch die Verordnung (EG) 3922/91 (EU-OPS 1, Commission Regulation (EC) No 1899/2006, Commission Regulation (EC) 859/2008 Annex III, Commission Regulation (EC) No 8/2008) ersetzt.
Flight Crew Licensing (JAR-FCL) enthält die Bestimmungen für die Zulassung von Cockpitpersonal, also von Piloten und Flugingenieuren. In der deutschen Version der JAR-FCL werden diese als Flugpersonal (englisch "flight crew") bezeichnet, in Abgrenzung zum Kabinenpersonal (englisch "cabin crew"), den Flugbegleitern.
Vorschriften bezüglich Instandhaltungsbetrieben und deren Personal sind in der Verordnung (EG) Nr.: 1321/2014 der Kommission für die Mitgliedsstaaten der EG verbindlich festgelegt. In den Anhängen sind die administrativen und technischen Anforderungen detailliert
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