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besonders gesicherter Bereich einer Justizvollzugsanstalt Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Ein Hochsicherheitstrakt (eigentlich Hochsicherheitsbereich) ist innerhalb einer Justizvollzugsanstalt (in Österreich Justizanstalt) ein besonders gesicherter Bereich. Bei Haftantritt in einem geschlossenen Haftbereich und noch ohne, auf der Grundlage des individuellen Vollzugsplanes, Lockerungsmaßnahmen wird jeder Inhaftierte in einen Haftbereich mit erhöhter Sicherheitsstufe eingewiesen. Dies bedeutet an erster Stelle, dass die Hafträume und Flurabschnitte ständig verschlossen sind.
Der Begriff wird vor allem in den Medien verwendet, um allerdings nicht immer zutreffend zu verdeutlichen, dass ein Straftäter als besonders gefährlich eingestuft wurde. In Deutschland haben nur wenige JVAs eine solche Abteilung, wie beispielsweise die Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim. Dieser Hochsicherheitsbereich in der JVA Stammheim und die meisten solcher in anderen Vollzugsanstalten wurden vorwiegend in den 1970er Jahren für die inhaftierten RAF-Terroristen errichtet und sind zum Teil mit einem Schutz gegen Befreiungsversuche mit Hubschraubern unter anderem mit einem Netz aus Stahl überspannt.
Besondere Sicherheitshafträume sind dagegen in allen Haftanstalten vorhanden, jedoch werden diese nur in Fällen von Gefahr für Leib und Leben des Häftlings oder Mitinhaftierter genutzt. Auch werden in diesen Hafträumen besonders ausbruchgefährdete Häftlinge, oder jene, welche nach einem solchen wieder in Gewahrsam genommen wurden, zum Großteil aber nur vorübergehend untergebracht.
Üblicherweise werden bestimmte Gruppen von Inhaftierten, auf der Grundlage der Haftdauer und der Gefährlichkeit für Mitgefangene, in bestimmten Haft-Abteilungen zusammengefasst, jedoch stellen diese nicht automatisch einen Hochsicherheitsbereich dar. Dazu muss diese Abteilung aber nicht besonders gesichert werden, schließlich sind die Gefangenen bereits in einer JVA untergebracht, deren Sicherheitsstufe der Gefährlichkeit dieser Straftäter entspricht, gemäß einem Vollstreckungsplan.
Auch Einrichtungen der Forensischen Psychiatrie sind als Hochsicherheitsbereiche ausgestattet, da in ihnen sowohl der Maßregelvollzug als auch strafunfähige Rechtsbrecher untergebracht sind.
In der ehemaligen DDR gab es mit Bautzen II eine Haftanstalt, die als Hochsicherheitsgefängnis bezeichnet werden kann. Hier wurden vorwiegend politische Häftlinge und somit als besonders gefährlich für die Sicherheit der DDR eingestufte Häftlinge inhaftiert, welche auch unter besonderer Aufsicht des Ministeriums für Staatssicherheit standen.
In vielen Staaten, so auch in den USA, werden in Hochsicherheitsbereichen auch Isolationshafträume bereitgehalten. So sitzen laut Amnesty International allein im Bundesstaat Arizona 2000 Häftlinge in Isolationshaft. Amnesty International kritisiert diese Haftweise als entmenschlichend und Suizid fördernd.[1]
In Deutschland sind auch Einrichtungen der Sicherungsverwahrungen nach einem Hochsicherheitsstandard errichtete Haftbereiche.
In Österreich sind diese, wie alle Haftanstalten, dem Bundesministerium für Justiz unterstellt und Einrichtungen, in denen sich Straftäter mit Strafen bis Lebenslange Freiheitsstrafe und solche, in denen sich die Einrichtung des Maßnahmenvollzug befinden, mit einem teilweisen Hochsicherheitsbereich ausgestattet.
Das Saarland verfügt über keine eigene Haftanstalt mit einem Hochsicherheitsbereich und auch keine besondere Einrichtung für die Sicherungsverwahrung. Entsprechende Häftlinge werden in diesbezüglichen Justizvollzugsanstalten im benachbarten Rheinland-Pfalz untergebracht. Auch das Bundesland Thüringen betreibt keine Haftanstalt dieser Art und verlegt entsprechende Häftlinge vorwiegend nach Bayern oder Hessen.
Norwegen verfügt nur mit der Ila Haft- und Verwahrungsanstalt über eine solche Einrichtung, in welchem z. B. Anders Behring Breivik seine Haftstrafe verbüßt.[4]
Als Strafvollzugseinrichtungen mit der höchsten Sicherheitsstufe können in Österreich jene Justizanstalten gelten, in denen gemäß dem Vollzugsplan der Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen langstrafige Freiheitsstrafen von mehr als 15 Jahren vollzogen werden. Diese Justizanstalten nehmen darüber hinaus auch Gefangene auf, die zu weniger langen Haftstrafen verurteilt wurden, aber wegen ihrer besonderen Gefährlichkeit nicht in anderen Haftanstalten untergebracht werden können:
Als Sonderanstalten für den Maßnahmenvollzug an geistig abnormen Rechtsbrechern sind im Bundesgebiet drei Anstalten besonders eingerichtet:
In den USA verfügen alle Bundesgefängnisse (Federal Prison), also jene welche direkt dem Justizministerium der Vereinigten Staaten unterstehen über spezielle Sicherheitsbereiche, aber als Hochsicherheitsbereiche gelten jene welche in die seit 1994 bestehende höchste Sicherheitsstufe Administrative-Maximum (ADX), auch Supermax genannt, eingestuft sind. Das erste Hochsicherheitsgefängnis in den USA war Folsom State Prison in Kalifornien.
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