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niederländische Adelsfamilie Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Heyden, auch Heiden, ist der Name eines westfälischen Uradelsgeschlechts, an das der Freiherren- und Grafenstand gekommen ist und das sich nach den Niederlanden und Russland ausbreiten konnte.
Es besteht keine bekannte Stammesverwandtschaft zu den zahlreichen weiteren Geschlechtern Heyden.
Das Geschlecht derer von Heyden mit seinem gleichnamigen Stammhaus im Kreis Borken nimmt seinen Ursprung im Fürstentum Münster.[1] Die durchgängige Stammreihe beginnt mit Menso de Heidene 1316 Ritter und Vorstand des Heydenschen Freihstuhls.
Aus der niederrheinischen Linie wurden die Brüder Friedrich von Heiden auf Bruch, Rhade und Schönrath, Johann Dietrich von Heiden († 1669) auf Ootmarsum und Gottfried von Heiden († 1670) auf Hovestadt, in Ebersdorf am 13. September 1655 in den Reichsfreiherrenstand gehoben. Für Freiherr Georg von [der] Heiden auf Bruch, Rhade und Schönrath erfolgte am 15. Oktober 1651 in Kleve die kurfürstlich brandenburgische Anerkennung des Freiherrenstandes. Die Brüder Freiherr Friedrich Johann Sigismund von Heyden (1696–1769), Drost von Twente und Freiherr Alexander Carl von Heyden (1709–1776) wurden in Wien am 27. Juli 1767 in den Reichsgrafenstand gehoben. Durch außerordentlichen Erlass vom 5. Februar 1816 erfolgte die niederländische Anerkennung des Grafentitels für die Brüder Graf Sigismund Jacques von Heiden (1771–1830) auf Larrwoud und Reinestein und Graf Wilhelm Jacques von Heiden (1778–1835) auf Entinge. Der beiden vorgenannten Bruder Graf Ludwig Sigismund Gustav Heiden (1773–1850) wurde im Februar 1836 bei der estländischen Ritterschaft immatrikuliert.
Aus der westfälischen Linie wurden auch die Brüder Felix von Heyden, Bürgermeister in Rosmalen und Hubertus von Heyden, niederländischer Premierleutnant und Ordonnanzoffizier der Königin am 24. Juni 1920 durch außerordentlichen Erlass bzw. deren Vetter Hubertus von Heyden auf Küstersbrock, Bürgermeister in Haaksbergen am 23. Januar 1923 in den niederländischen Adel aufgenommen.
Am 27. Juli 1767 erhielten die Brüder Vincent Gustav Freiherr von Hompesch und Reinhard Hadrian Karl Wilhelm Graf von Heyden die Bestätigung der von Vincent Gustavs Oheim Reinhard Vinzenz von Hompesch testamentarisch vermachten Übertragung des Grafenstandes mit „Hoch- und Wohlgeboren“ mit Wappenvereinigung und Übertragung des Namens „Heyden“ auf den Ersteren sowie im Fall des Abgangs dessen Deszendenz auf den Letzteren und dessen sämtlichen Nachkommen.
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