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Person oder Organisation, die für die Herausgabe und den Vertrieb von Drucksachen oder elektronischen Medien verantwortlich ist Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Ein Herausgeber (abgekürzt Hrsg. oder Hg., im Plural auch Hrsgg. oder Hgg.) ist eine natürliche oder juristische Person,[1] die schriftstellerische, publizistische oder wissenschaftliche Texte oder Werke von Autoren und Künstlern zur Publikation vorbereitet (Edition).[2] Es wird zwischen einem Herausgeber eines Buchs und dem einer Zeitung oder Zeitschrift unterschieden.[3] Der Herausgeber nimmt eine besondere Stellung ein, da er auch das Erscheinungsbild des jeweiligen Verlagsproduktes prägen und repräsentieren sowie für Qualität sorgen soll. Er wählt die Beiträge aus, die ediert werden. Oftmals trägt er auch selbst Artikel beziehungsweise Beiträge zu den jeweiligen Werken bei.
In einem Zeitungs- oder Zeitschriftenverlag bestimmt der Herausgeber zusammen mit dem Verleger die publizistische Leitlinie. Zusammen mit dem Chefredakteur überwacht er die Umsetzung dieser Leitlinie in den Verlagsprodukten. Er ist zumeist das Bindeglied oder der Vermittler zwischen Geschäftsführung und Redaktionen. Er entwickelt publizistische Konzepte und ist Berater des Verlags. Jedoch übt er auf die Arbeit der Redaktionen von Zeitschriften oder Zeitungen im Tagesgeschäft keinen Einfluss aus.[4]
Presserechtlich ist der Herausgeber – anders als etwa der Chefredakteur oder der Verleger, die im Rahmen der Verbreiterhaftung eine Mitverantwortung für die publizierten Inhalte tragen – nicht von Bedeutung. Die Bezeichnung kann auch rein symbolisch verwendet werden.
Allein die Herausgeber bei der Frankfurter Allgemeinen Zeitung sind zugleich Chefredakteure des Blattes.[5]
In der deutschen und österreichischen Mediengeschichte gibt es prominente Beispiele für Herausgeber von Zeitungen und Zeitschriften:
Der Herausgeber kann eine leitende Person oder ein Spezialist des Verlages sein, er ist mit dem Unternehmen aber in der Regel nicht direkt verbunden. Oft beauftragt der Verlag externe Experten, die im Themengebiet des zu publizierenden Titels als kompetent bzw. verkaufsfördernd gelten. Auch die umgekehrte Vorgehensweise ist möglich: ein Experte in einem Fachgebiet schlägt dem Verlag eine Publikationsidee, bisweilen auch einige Autoren, vor und wählt die dazu passenden Texte aus. In diesem Sinne ist er auch verantwortlich für das zusammengestellte Werk und wird von der öffentlichen Kritik (z. B. in den Medien) auch so bewertet.
Im wissenschaftlichen Bereich werden besonders Kongressakten, Fest- und Gedächtnisschriften von einem Kreis von Herausgebern herausgegeben. Bei Kongressakten treten meist die Veranstalter der jeweiligen Tagungen und deren wissenschaftliche Mitarbeiter, bei Fest- und Gedächtnisschriften oft persönlich mit dem Geehrten verbundene Personen, wie dessen akademische Schüler, als Herausgeber auf.
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