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deutscher Jurist und Richter Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Hein Kötz (* 14. November 1935 in Schneidemühl) ist ein deutscher Jurist, ehemaliger Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht (MPI-PRIV), ehemaliger Richter, früherer Vizepräsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und Gründungspräsident der Bucerius Law School. Er ist Corresponding Fellow der British Academy (FBA).[1]
Kötz promovierte 1962 an der Universität Hamburg zum Dr. jur., erwarb anschließend (1963) den Master of Comparative Law an der Universität Michigan in Ann Arbor und habilitierte 1970 in Hamburg. Im Anschluss daran arbeitete er von 1971 bis 1978 als ordentlicher Professor an der Universität Konstanz. Von 1975 bis 1978 war er außerdem Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe.
Im Jahr 1978 wurde er Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg; diesen Posten behielt er bis in das Jahr 2000. Zwischenzeitlich wurde er zu einer Professur an der Universität Hamburg berufen (1981–1998), war weiterhin Mitglied des Vorstands der Gesellschaft für Rechtsvergleichung (1973–2001) und Mitglied des Wissenschaftsrates (1981–1984).
Für die Deutsche Forschungsgemeinschaft war Kötz von 1986 bis 1989 als Vizepräsident tätig. Von 1988 bis 1991 war er Vorsitzender der Geisteswissenschaftlichen Sektion der Max-Planck-Gesellschaft (MPG), von 1986 bis 1991 Mitglied der Schuldrechtskommission des Bundesministeriums der Justiz.
1989 wurde er zum ordentlichen Mitglied der Academia Europaea gewählt.[2] 1997 wurde Hein Kötz in die British Academy aufgenommen.[1] Seit dem Jahr 2000 ist Hein Kötz Präsident der International Association of Legal Sciences. Ferner war er Gründungspräsident der Bucerius Law School Hamburg.
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