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Zugangsstelle im öffentlichen Verkehr, an denen die Fahrten nur bei Bedarf halten Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Ein Bedarfshalt, auch Halt(en) auf Verlangen, Halt(en) auf Wunsch oder fakultative(r) Halt(estelle) genannt, ist eine Haltestelle bzw. ein Haltepunkt, an der bzw. an dem ein Fahrzeug des öffentlichen Personennahverkehrs nur nach Anmeldung eines Haltewunsches durch einen Fahrgast anhält. Bedarfshaltestellen werden meist dann eingerichtet, wenn entweder ein nur geringes Reisendenpotenzial vorhanden ist oder die Haltestelle nur saisonal genutzt wird. Von Vorteil ist die kürzere Reisezeit durch Entfall der Fahrgastwechselzeit, sofern niemand ein- oder aussteigen möchte, ferner der geringere Energieverbrauch, bedingt durch den entfallenden Brems- und Anfahrvorgang. Insbesondere die – vergleichsweise langsam fahrenden – früheren Pferdebahnen kamen dabei häufig ganz ohne feste Zwischenhaltestellen aus. Bedarfshaltestellen steigern auch den Fahrkomfort, da ein Wegfall von Verzögerung und Beschleunigung an Haltestellen, wo nicht gebremst werden muss, zu einem gleichmäßigeren und angenehmeren Reisegefühl führt.
Das Gegenteil eines Bedarfshalts ist die sogenannte Zwangshaltestelle[1], auch Pflichthaltestelle[2], ständige Haltestelle, feste Haltestelle, Haupthaltestelle[3] oder – zum Beispiel vor Kreuzungen – Sicherheitshaltestelle[3] genannt.
Auch Haltestellen, die nur zu besonderen Anlässen (z. B. Sportveranstaltungen, vergleiche Haltepunkt Watford Stadium) oder zeitweilig (z. B. nur in den Hauptverkehrszeiten, nur am Wochenende oder nur während der Schulferien), dann aber mit obligatorischem Halt wenigstens einzelner Fahrten, bedient werden, sind keine Bedarfshalte im Sinne der obigen Definition. Einen Sonderfall stellte früher die an der Landesgedächtnisstätte Tummelplatz gelegene Haltestelle Tummelplatz der Innsbrucker Mittelgebirgsbahn dar, die bis 1985 nur im Allerheiligenverkehr am 1. November bedient wurde. Eine ähnliche Regelung gilt für die Haltestelle Rüttenscheider Markt der Straßenbahn Essen, die nur zu den Marktzeiten bedient wird, das heißt nur mittwochs und samstags und auch an diesen Tagen nur vormittags.
Eine Besonderheit sind Bedarfshaltepunkte für Reisegruppen. In diesem Fall hält das Verkehrsmittel dort nur, wenn eine vorher definierte Mindestanzahl von Reisenden ein- oder aussteigen möchte, die diesen Wunsch vorab beim Verkehrsunternehmen angemeldet hat. Oft ist dieses Angebot nur saisonal möglich. Ein Beispiel dafür ist der Haltepunkt Gutach-Freilichtmuseum der Schwarzwaldbahn am Schwarzwälder Freilichtmuseum Vogtsbauernhof.[4]
In gedruckten Fahrplänen wird der Bedarfshalt bei Eisenbahnen meist entsprechend dem mittlerweile aufgehobenen UIC-Merkblatt 411 „Gestaltung, Inhalt und Aufbau der Kursbücher“[5] durch ein „X“ vor dem betreffenden Stationsnamen angegeben. Wenn dies nur einen bestimmten Zughalt betrifft, steht in der Fahrplantabelle das X vor der Abfahrtszeit.
Zur Signalisierung des Haltewunschs gibt es verschiedene Varianten, die von zwei Faktoren abhängen: zum einen davon, ob der Fahrgast einsteigen oder aussteigen möchte, zum anderen vom Fahrzeugtyp.
Möglichkeiten zur Kennzeichnung des Einstiegswunschs:
Von Nachteil können Bedarfshalte sein, an denen mehrere Linien halten. Hierbei muss der Wagenführer in jedem Fall anhalten, wenn Fahrgäste an der Haltestelle stehen, auch wenn diese eigentlich auf den Wagen einer anderen Linie warten. Gleiches gilt, wenn sich an der Haltestelle Passanten aufhalten, die gar keine Reiseabsicht haben, sondern lediglich auf jemanden warten oder Schutz vor Regen suchen. Aus den genannten Gründen müssen beispielsweise bei der flämischen Verkehrsgesellschaft De Lijn einsteigewillige Fahrgäste ihre Hand heben, damit das einfahrende Fahrzeug auch tatsächlich anhält.[7]
Möglichkeiten zur Kennzeichnung des Ausstiegswunschs:
Verschiedene Verkehrsunternehmen bieten ihren Fahrgästen an, auf Wunsch auch zwischen zwei regulären Stationen aussteigen zu können – sofern das Fahrpersonal die zusätzliche Halteposition als verkehrssicher einstuft. In neuerer Zeit wurde dies im Außenbereich von Großstädten eingeführt, so zum Beispiel 1990 bei der Pinneberger Verkehrsgesellschaft (PVG) ab 19 Uhr und ganztags an den Wochenenden. Dies wird heute so bei den Buslinien außerhalb der Innenstadtgebiete im Hamburger Verkehrsverbund (HVV) angeboten. Bei den Stuttgarter Straßenbahnen (SSB) ist dies erst ab 21 Uhr auf allen Buslinien außerhalb der Innenstadt möglich.[8] Schon bei der Stuttgarter Pferdebahn galt eine ähnliche Regelung. Diese führte zwar 1878 feste Haltestellen ein, hielt aber auf Wunsch der Fahrgäste auch weiterhin an jedem Punkt der Strecke an.[9]
In dünnbesiedelten Regionen besteht mitunter auch bei der Eisenbahn die Möglichkeit, auf offener Strecke ein- und auszusteigen. So bietet dies beispielsweise VIA Rail Canada an, beim sogenannten „Flag-Stop“ müssen einsteigewillige Fahrgäste mit einer Flagge oder einem Licht winken.[10]
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