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Betriebsart des Verkehrs, bei der die Verkehrsmittel nur bei Bedarf verkehren oder in Betrieb gesetzt werden Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Bedarfsverkehr ist ein Begriff aus der Verkehrswissenschaft und bezeichnet eine Betriebsart des Verkehrs, bei der die Verkehrsmittel nur bei Bedarf verkehren oder in Betrieb gesetzt werden.
Der Begriff „Bedarfsverkehr“ trifft auf viele Verkehrsformen zu, zum Beispiel:
Im Öffentlichen Verkehr tritt Bedarfsverkehr sowohl beim Gelegenheitsverkehr als auch beim Linienverkehr auf, wobei die Verkehrsmittel mitunter nur nach Voranmeldung verkehren. Bedarfsverkehrsmittel werden vor allem zu Zeiten (Abendstunden, Wochenende) oder auf Strecken (ländliche Gebiete, gering besiedelte Gebiete), an oder auf denen nur wenige Fahrgäste unterwegs sind, eingesetzt oder in Verwendung genommen und dienen als Ergänzung des am Tag üblichen Linienverkehrs.
Bei den Haltestellen handelt es sich oft bloß um virtuelle Haltestellen,[3] d. h. um Stellen, die zum Halten geeignet sind, aber nicht physisch markiert sein müssen.
Bedarfsverkehr im Sinne des Ridepooling (auch On-Demand-Verkehr genannt) muss bei den Verkehrsbehörden beantragt werden. Die Prüfung findet nach dem Personenbeförderungsgesetz statt. Bis Juli 2021 wurde diese Verkehrsart nur nach der Experimentierklausel gemäß § 2 Abs. 7 PBefG zeitlich befristet genehmigt.[4] Seit der Novellierung des PBefG im August 2021 kann Ridepooling nun nach § 44 (Linienbedarfsverkehr) PBefG oder § 50 (Gebündelter Bedarfsverkehr) PBefG genehmigt werden, wodurch es zeitlich unbegrenzt eingesetzt werden kann.[5]
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