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Über das Erfüllen der Schulpflicht hinausgehende schulische Ausbildung Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Als höhere Bildung bezeichnet man die schulische Ausbildung, die über das Erfüllen der Schulpflicht hinausgeht.
Der Begriff „Höhere Schule“ bezeichnete früher die Gymnasien und Lyzeen der Knaben, und die höheren Töchterschulen (Mädchenschulen), die etwa ab Beginn des 19. Jahrhunderts eingerichtet wurden.[1] Die dortige Ausbildung sollte die Schüler für „höhere“ gesellschaftliche und berufliche Stellungen vorbereiten. Heute wird der Ausdruck, obschon noch regional etabliert, aus Sicht der Chancengleichheit kritisch betrachtet: Abgesetzt wurde der Begriff gegen mittlere Bildung (Berufsbildung mit Lehrabschluss), der niederen Bildung (Volksschulabschluss) und ungebildet (kein schulischer Abschluss).
Die höhere Bildung umfasst die Sekundarstufe II (Deutschland, Schweiz) beziehungsweise Sekundarbildung Oberstufe (Österreich), die tertiäre Bildung sowie die postsekundären Bildung, also zusammen die Level 3–5 der ISCED-Klassifikation der UNESCO außer der beruflichen Schulbildung im Rahmen der dualen Berufsbildung (Level 3B).
Im internationalen Sprachgebrauch bedeutet englisch Higher education speziell den Erwerb der Studienberechtigung und anschließendes Studium. Vermittelt wird die höhere Bildung in allgemeinbildenden und berufsbildenden höheren Schulen, Hochschulen und Universitäten sowie in der beruflichen und berufsbegleitenden Weiterbildung.[2][3]
Die höhere Bildung erfolgte in Litauen in der sog. höheren Schule (lit. aukštesnioji mokykla). Sie entstanden in Sowjetlitauen aus den ehemaligen Technikumen und anderen Schulen der weiteren Bildung. Die Schüler wurden zur höheren Schule nach dem Hauptschulabschluss (neun oder zehn Klassen) oder Abitur aufgenommen. Nach der Bildung von drei bis fünf Jahren konnte man mit der bestandenen Diplom-Prüfung das Berufsdiplom erwerben. Nach dem Abschluss durften die Absolventen mit bestimmten Fachpräferenzen an der Hochschule weiter studieren. Die Bildung wurde je nach dem Studiengang angerechnet und das Hochschulstudium verkürzte man eins bis zwei Studienjahre (zwei bis vier Semester).[4] Nach der Wiedererlangung der Unabhängigkeit wurden die höheren Schulen zu eigenständigen Hochschulen (≈Kolleg#Litauen; lit. Kolegija) oder nach der Reorganisation und dem Zusammenschluss zu Fakultäten eines Kollegs.
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