Gerichtsbezirk Gloggnitz
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Der Gerichtsbezirk Gloggnitz war ein Gerichtsbezirk in Niederösterreich und zuletzt einer von zweien im Bezirk Neunkirchen. Der übergeordnete Gerichtshof war das Landesgericht Wiener Neustadt.
Ehemaliger Gerichtsbezirk Gloggnitz | |
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Lage im Bundesland | |
Gerichtsbezirk Gloggnitz Landesgericht Wiener Neustadt | |
Basisdaten | |
Bundesland | Niederösterreich |
Bezirk | Neunkirchen |
Sitz des Gerichts | Gloggnitz |
Kennziffer | 3182 |
zuständiges Landesgericht | Wiener Neustadt |
Fläche | 573,42 km2 |
Einwohner | 24.130 |
Aufgelöst | 1. Jänner 2014 |
Zugeteilt zu | Neunkirchen
|
(Einwohner: Stand 1. Jänner 2024)
Der Gerichtsbezirk Gloggnitz deckte territorial einen Teil des Bezirks Neunkirchen ab. Am 1. Juli 2002 wurde der Gerichtsbezirk Aspang aufgelassen und der Gerichtsbezirk Gloggnitz wurde um die Gemeinden Feistritz am Wechsel, Kirchberg am Wechsel und St. Corona am Wechsel erweitert. Gleichzeitig wurde die Gemeinde Aspangberg-St. Peter vom Gerichtsbezirk Gloggnitz abgetrennt und dem Gerichtsbezirk Neunkirchen zugewiesen.
Am 1. Jänner 2014 wurde der Gerichtsbezirk Gloggnitz aufgelöst und die Gemeinden wurden dem Gerichtsbezirk Neunkirchen zugewiesen.[1]
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