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Das Gerichtsamt Chemnitz war zwischen 1856 und 1874 die unterste Verwaltungseinheit und von 1856 bis 1879 nach der Abschaffung der Patrimonialgesetzgebung im Königreich Sachsen Eingangsgericht. Es hatte seinen Amtssitz in der Stadt Chemnitz.
Nach dem Tod des sächsischen Königs Friedrich August II. wurde unter der Regierung von dessen Nachfolger König Johann nach dem Vorbild anderer Staaten des Deutschen Bundes die Abschaffung der Patrimonialgesetzgebung verordnet. An die Stelle der bisher im Königreich Sachsen in Stadt und Land vorhandenen Gerichte der untersten Instanz traten die zentral gelegenen Bezirksgerichte und Gerichtsämter in nahezu allen größeren Städten. Die Details der Verwaltungsreform regelten das sächsische Gerichtsverfassungsgesetz vom 11. August 1855 und die Verordnung über die Bildung der Gerichtsbezirke vom 2. September 1856.[1]
Stichtag für das Inkrafttreten der neuen Behördenstruktur im Königreich Sachsen war der 1. Oktober 1856. Aufgelöst wurde das Königliche Landgericht Chemnitz. Das neu gebildete Gerichtsamt Chemnitz unterstand dem Bezirksgericht Chemnitz. Sein Gerichtsbezirk umfasste Adorf, Altchemnitz, Altendorf, Altenhain, Berbisdorf, Bernsdorf, Borna, Draisdorf, Eibenberg, Einsiedel, Erfenschlag, Furth, Gablenz, Glösa, Grüna, Harthau, Heinersdorf, Helbersdorf, Hilbersdorf, Kappel, Klaffenbach, Leukersdorf, Markersdorf, Mittelbach mit neuem Anbau (Landgraben), Neukirchen, Neustadt mit Höckericht, Niederhermsdorf, Niederrabenstein, Oberhermsdorf, Oberrabenstein, Olbersdorf, Reichenbrand, Reichenhain, Rottluff, Schloßgasse, Schloßvorwerk Chemnitz, Schönau, Siegmar, Stelzendorf, sowie für das Chemnitzer, Leutersdorfer, Olbersdorfer und Rabensteiner Forstrevier.[2] Die Aufgabe eines Gerichtsamtes für Chemnitz selbst wurde vom Bezirksgericht Chemnitz wahrgenommen.
Nach der Neustrukturierung der Gerichtsorganisation gemäß dem Gesetz über die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung vom 21. April 1873 gingen die Verwaltungsbefugnisse der Gerichtsämter 1874 auf die umgestalteten bzw. neu gebildeten Amtshauptmannschaften über.
Seitdem das bisherige königliche Gericht als königliches Gerichtsamt bezeichnet wurde, führte sein Vorstand den Titel Gerichtshauptmann.[3]
Die Verwaltungsaufgaben des Gerichtsamtes Chemnitz wurden im Zuge der Neustrukturierung der sächsischen Gerichtsorganisation gemäß dem Gesetz über die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung vom 21. April 1873 in die im Jahre 1874 neugeschaffene Amtshauptmannschaft Chemnitz mit Sitz in der Stadt Chemnitz integriert.
1874 wurden aufgrund der „Bekanntmachung, die Bildung der Gerichtsbezirke des Landes betreffend“ vom 12. September 1874 Burkhardtsdorf (vorher Gerichtsamt Stollberg), Euba (vorher Gerichtsamt Augustusburg), Kemtau (vorher Gerichtsamt Zschopau) und Schloßchemnitz dem Gerichtsbezirk des Gerichtsamtes Chemnitz zugeordnet.
Das Gerichtsamt Chemnitz wurde 1879 auf Grund des Gesetzes über die Bestimmungen zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes im Deutschen Reich vom 27. Januar 1877 und des Gesetzes über die Zuständigkeit der Gerichte in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit vom 1. März 1879 durch das neugegründete Amtsgericht Chemnitz abgelöst.[4]
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