Georg D. Falk
deutscher Jurist Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Georg D. Falk (* 5. August 1949 in Marburg) ist ein deutscher Jurist. Er war bis Ende 2014 Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Er ist Mitglied des Staatsgerichtshof des Landes Hessen.
Aufgewachsen in der Schwalm in Hessen, legte er 1968 das Abitur auf dem Gymnasium der Melanchthon-Schule Steinatal ab. Danach studierte er Rechts- und Politikwissenschaften an der Philipps-Universität Marburg. Nach dem zweiten Staatsexamen war er anwaltlich u. a. im Wettbewerbsrecht tätig. 1979 wechselte er in den Justizdienst des Landes Hessen. 1993 wurde er Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main, wo er im Jahr 2005 den Vorsitz des vor allem mit Notarhaftungssachen und Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer befassten 4. Zivilsenats übernahm.
1998 wurde er stellvertretendes Mitglied des Hessischen Staatsgerichtshofs, seit 2006 gehört er dem Gericht als ordentliches Mitglied an. Zuletzt wurde er im April 2019 vom Hessischen Landtag für die Dauer der 20. Legislaturperiode wieder gewählt.[1][2]
2011 verlieh ihm der Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg die Ehrendoktorwürde.
Seit 1982 ist er Lehrbeauftragter an der Philipps-Universität.[3] Für das Land Hessen leitet er die Fortbildungstagungen für Referendare, Richter und Staatsanwälte zum Thema „Justiz im NS-Staat“. Er verfasste zahlreiche Veröffentlichungen zu diesem Thema. Fortdauernde Auseinandersetzungen löste sein Beitrag für die „Einsicht 14“, Bulletin des Fritz Bauer Institutes, im Oktober 2015 aus.[4] Für die hessische Geschichte wichtig ist sein 2017 erschienenes Werk „Entnazifizierung und Kontinuität – Der Wiederaufbau der hessischen Justiz am Beispiel des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main“. Falk weist nach, dass sich die Justizpolitik in Hessen nach 1945 im Unterschied zu allen anderen Bundesländern deutlich durch das engagierte Bemühen auszeichnete, nur unbelastete Richter auf Karrierestellen einzusetzen.[5] Mit dem von Falk und Mitautoren im Jahr 2020 vorgelegten Werk „Willige Vollstrecker oder standhafte Richter? Die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in Zivilsachen von 1933 bis 1945“ wird zum ersten Mal für ein deutsches Oberlandesgericht eine empirisch abgesicherte Studie über die Rechtsprechung in Zivilsachen während der zwölf Jahre des NS-Staates vorgelegt.
Neben der richterlichen Tätigkeit am Hessischen Staatsgerichtshof ist er heute als Gutachter und als Schiedsrichter in Schiedsverfahren tätig. Daneben ist er vor allem im Bereich der Rechtsgeschichte engagiert.
Falk wohnt in Marburg und ist Mitglied der SPD.
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