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Günstigerprüfung ist ein Begriff aus dem deutschen Steuerrecht. Dabei wird in Fällen, in denen der Steuerpflichtige ein Wahlrecht hat, vom Finanzamt eine Überprüfung durchgeführt, mit welcher der möglichen Varianten der Steuerpflichtige besser gestellt ist. Diese Variante ist dann bei der Festlegung der Steuer zugrunde zu legen.
Günstigerprüfungen von Amts wegen werden durchgeführt:
Auf Antrag des Steuerpflichtigen findet eine Günstigerprüfung statt bei Kapitalerträgen; hier wird ab dem Jahr 2009 geprüft, ob die Einbeziehung der Kapitalerträge in die tarifliche Einkommensteuer zu einem günstigeren Ergebnis führt als der Steuerabzug durch die Abgeltungsteuer (§ 32d Abs. 6 EStG).
Des Weiteren gibt es eine Günstigerprüfung bei außerordentlichen Einkünften nach § 34 EStG; hier wird geprüft, ob die Besteuerung nach Tarif, die alleinige Besteuerung nach Absatz 1 (Fünftelregelung), die alleinige Besteuerung nach Absatz 3 (ermäßigter Steuersatz) oder die kombinierte Anwendung der Absätze 1 und 3 günstiger ist; die Anwendung des Absatzes 3 setzt einen Antrag voraus.
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