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Nahrungsmittel, die mit zusätzlichen Inhaltsstoffen angereichert sind Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Functional Food (auch Nutraceutical – von englisch nutrition ‚Ernährung‘ und pharmaceutical ‚Pharmazeutikum‘), deutsch funktionelle Lebensmittel, sind Nahrungsmittel, die mit zusätzlichen Inhaltsstoffen angereichert sind und mit positivem Effekt auf die Gesundheit beworben werden. Besondere Wirkungen auf die Gesundheit sind jedoch wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert.[1]
Zugesetzt werden vor allem Vitamine, Mineralstoffe, Bakterienkulturen und ungesättigte Fettsäuren. Eine gesetzliche Definition für diese Produkte gibt es bislang in Europa nicht. Daher können sie als Lebensmittel des allgemeinen Verzehrs, wie z. B. probiotischer Joghurt oder als diätetisches Lebensmittel, wie z. B. mit Pflanzensterinen angereicherte Margarine sowie auch als Wellness-Produkte, z. B. Getränke oder Milchprodukte mit Kräuterauszügen von Ginseng, Aloe Vera, Ginkgo oder Isomaltulose, auf dem deutschen Markt angetroffen werden.[2]
Funktionelle Lebensmittel sind klar abzugrenzen von Nahrungsergänzungsmitteln, wie z. B. Vitamin- oder Mineralstoffpräparate, die in konzentrierter und dosierter Form, wie Tabletten oder Pulvern, angeboten werden.[2]
Der Ursprung des Functional Food liegt in Japan. Dort dürfen entsprechend angereicherte Lebensmittel seit 1985 unter der Bezeichnung tokutei hokenyou shokuhin,[3] kurz tokuho (englisch Food for specific health use (FOSHU); auf Deutsch: Essen für spezifischen Gesundheitsnutzen) vermarktet werden. In Japan gibt es für diese Produkte eine genaue Definition, und für sie darf auch mit Aussagen zur Gesundheitsförderung und Prävention von Krankheiten geworben werden. Damit ein Produkt das offizielle Tokuho-Label erhält, darf es nicht in Kapsel- oder Pulverform (Nahrungsergänzungsmittel) angeboten werden. Es muss sich um ein Lebensmittel handeln, das Teil der normalen Ernährung ist und mit einem Wirkstoff angereichert ist, dessen gesundheitsfördernde Wirkung wissenschaftlich nachgewiesen wurde.
Das Angebot dieser angereicherten Lebensmittel ist auch in Europa in den letzten Jahren stark angewachsen. Vorläufer des Functional Food sind in Deutschland und Österreich allerdings schon Ende des 19. Jahrhunderts auf den Markt gekommen. Beispiele sind Johann Hoff’sche Produkte (Malzextrakt-Gesundheitsbier, Malzschokolade oder Malzbonbons), Ovomaltine, die Produkte der deutschen Tropon-Werke oder Somatose-Nahrungsmittel.
Die bekanntesten Functional-Food-Produkte sind Joghurts mit Bakterienkulturen, die mit dem Zusatz „probiotisch“ verkauft werden. Fruchtsäfte werden zum Beispiel mit den Vitaminen A, C und E angereichert, Brot mit Omega-3-Fettsäuren und Iod, Margarine mit pflanzlichen Sterinen. Die gesundheitsfördernde Wirkung der meisten Zusätze ist bislang nur durch Laborversuche oder in der Theorie belegt, wissenschaftliche Studien dazu stehen bislang in den meisten Fällen aus. Umstritten ist auch die Frage, ob es beispielsweise bei Vitaminen überhaupt eine Unterversorgung bei großen Teilen der Bevölkerung gibt, so dass eine Ergänzung sinnvoll ist. Ein weiteres Beispiel sind Produkte der Marke Evolus auf der Basis fermentierter Milch, für die in klinischen Studien eine leichte blutdrucksenkende Wirkung gezeigt wurde.[4]
In Japan und in den USA werden auch Functional-Food-Produkte angeboten, die entweder die Denkleistung („Brain Food“) erhöhen oder schöner machen sollen („Beauty Food“).
Für Lebensmittel gilt in Deutschland ein Verbot für „krankheitsbezogene“ Werbung. So darf zum Beispiel nicht damit geworben werden, dass ein Lebensmittel Kinder vor Osteoporose im Alter schützt. Viele Werbeaussagen zu Functional Food wie „unterstützt die Immunabwehr“ bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone, gelten aber noch als zulässig.
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten stellt verschiedene Forderungen auf, die Functional Food-Produkte erfüllen sollten:
Mittels dieser Anforderungen sei es möglich, Produkte als funktionell zu identifizieren und von „normalen“ Produkten abzugrenzen.
Abgesehen davon taucht der Begriff Functional Food bislang in keiner Rechtsnorm auf. Die entsprechenden Produkte fallen unter das allgemeine Lebensmittelrecht beziehungsweise unter die Rahmenrichtlinien für Diätetische Lebensmittel. Bei Nährstoffen oder Lebensmitteln, die in der EU bisher in geringem Umfang verzehrt werden, greift die Novel Food Verordnung vom 12. Mai 1997.
Hinsichtlich der werblichen Herausstellung gesundheitlicher Zusatznutzen gilt seit Juli 2007 die sogenannte Health-Claims-Verordnung der Europäischen Union. Diese soll die Möglichkeit der Werbung mit nicht belegten gesundheitlichen Wirkungen stark einschränken.
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