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deutscher Jurist, Staatsbeamter und Fachautor Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Friedrich Christian von Arnold (* 2. Oktober 1786 in Hagenbach; † 31. März 1868 in München) war ein deutscher Jurist, bayerischer Staatsbeamter und Fachautor.
Friedrich Christian Arnold, durch Erhebung in den persönlichen Adelsstand Ritter von Arnold, wurde im oberfränkischen Hagenbach, heute einem Gemeindeteil von Pretzfeld im Landkreis Forchheim, geboren. 1808 bis 1812 studierte er Rechtswissenschaften an den Universitäten Erlangen und Landshut. 1818 wurde er als Protokollist beim Kreis- und Stadtgericht Bayreuth tätig und 1821 zum Rat beim Kreis- und Stadtgericht in Ansbach befördert. Nach weiterer Tätigkeit als Appellationsgerichtsrat in Eichstätt wurde er 1841 in der Funktion eines Oberappellationsgerichtsrats nach München versetzt. 1848 bis 1852 stand er in der Nachfolge von Karl Friedrich von Roth als Präsident dem evangelisch-lutherischen Oberkonsistorium vor und gehörte als erblicher Reichsrat der Kammer der Reichsräte an. Sein Nachfolger wurde Adolf von Harleß.[1] 1852 als Staatsrat im außerordentlichen Dienst in den zeitweiligen Ruhestand versetzt, kehrte er 1855 als Präsident des Appellationsgerichts für Mittelfranken in den Dienst zurück. 1859 trat er in den endgültigen Ruhestand. Arnold verfasste zahlreiche juristische Schriften.
Söhne: Ferdinand (* 1824 in Ansbach, † 1901 in München; Jurist und Botaniker);[2] Robert (* 1852 in Ansbach);[3] Clemens (* 1854 in München, † 1930 ebda.).[3][4]
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