Fotografierverbot

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Fotografierverbot

Ein Fotografierverbot als Verbot, Gegenstände oder Personen zu fotografieren, kann in unterschiedlichen Zusammenhängen existieren:

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Fotografierverbot an einer petrochemischen Fabrik in Polen
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Film-, Foto- und Fernsehaufnahmen auf dem Gelände der Deutschen Reichsbahn, Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Verkehrswesen, Teil Deutsche Reichsbahn (1973)

In der Vergangenheit war es in vielen Staaten verboten, Brücken, Bahnhöfe, Flughäfen und Ähnliches zu fotografieren, private Luftaufnahmen waren ebenfalls verboten.[8] Seit Ende des Kalten Krieges sind diese Verbote größtenteils entfallen. In der DDR war das Fotografieren von Grenzanlagen[9] wie auch in den anderen Staaten des Ostblocks verboten. In Russland existiert das umfassende Fotoverbot für Industrieanlagen, Brücken, Bahnhöfe, Militär- und Grenzanlagen weiterhin.[10][11]

Commons: Fotografierverbotsschilder – Sammlung von Bildern

Einzelnachweise

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