Fernmeldeamt (Deutsche Post der DDR)
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Der politischen Organisation der DDR folgend gab es in jedem Bezirk ein Fernmeldeamt, das in der Bezirksstadt angesiedelt war. Es gab 14 Fernmeldeämter und dazu das Fernsprechamt Berlin und das Fernmeldeamt der Regierung im Ostteil Berlins. Das Fernmeldeamt wurde in der DDR amtlich mit FMA abgekürzt. Für den Fernmeldebau gab es besondere Fernmeldebauämter (FBA) die in der Regel ebenfalls in den Bezirksstädten und in Berlin angesiedelt waren.
In den Kreisstädten gab es Post- und Fernmeldeämter (PFA), die in jeweils eine Abteilung Post- und eine Abteilung Fernmeldedienst mit diesen untergeordneten Dienststellen und Stellen gegliedert waren. Der Amtsleiter wurde vom Postdienst gestellt, sein Stellvertreter war für den Fernmeldebereich zuständig.
Ein FMA gliederte sich in 6 Aufgabenbereiche:
Die Amtsleitung eines Fernmeldeamtes setzte sich aus Leiter des Amtes und Abteilungsleitern zusammen. Der Leiter des Amtes war zuständig für die ordnungsgemäße Ausführung aller dem Amt zugewiesene Aufgaben. Die Abteilungsleiter leiteten selbständig den Dienst der ihnen unterstellten Abteilungen nach den gültigen Bestimmungen wie Verordnungen, Dienstanweisungen und Richtlinien.
Die verwaltungstechnischen Gliederungen eines Fernmeldeamtes waren
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