Fernmeldeamt (Deutsche Bundespost)
Organisationseinheit der ehemaligen Deutschen Bundespost Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Es gab 108 Fernmeldeämter (FA) der Deutschen Bundespost. Sie waren für die Bereitstellung von Telekommunikations-Dienstleistungen im jeweiligen Amtsbereich zuständig (Fernsprech-, Telegrafen- und Funkdienst, Fernmeldebau und Verwaltungsaufgaben, teilweise wurden auch der Telegrammdienst und die Annahme von Fernmeldegebühren von den Postämtern wahrgenommen). Im Allgemeinen waren alle erforderlichen Dienststellen in einem Fernmeldeamt vorhanden. Nur in den Großstädten teilten sich mehrere Fernmeldeämter die Arbeit. Die Technik der Datenübertragung war in Frankfurt und in Hamburg besonderen Fernmeldeämtern (früher Telegrafenamt genannt) zugeordnet.
Bei der Vereinigung des Post- und Telegraphenwesens 1875 blieben in größeren Städten selbständige Telegraphenämter erhalten. Die Mehrzahl der Telegraphenstationen waren in den örtlichen Postanstalten eingebunden. Mit der Einführung des Fernsprechers 1877 und der ersten Vermittlungsstellen 1881 waren diese noch bei den Telegraphenämtern eingegliedert, durch den rasanten Erfolg des neuen Kommunikationsmittels entstanden in großen Städten bald eigene Fernsprechämter. Die Reichspost richtete ab 1920 nach dem Vorbild Württembergs Telegraphenbauämter ein. Nach 1945 testete die Oberpostdirektion die Ausgliederung der Fernmeldedienste auf dem Lande aus den Postanstalten mittels Fernmeldebetriebsämter. Bei der Neuordnung der Ämter des Fernmeldewesens wurden alle Betriebsaufgaben zusammengefasst und alle Ämter erhielten 1952 die Bezeichnung Fernmeldeamt. Mit der Umwandlung der Deutschen Bundespost Telekom in Deutsche Telekom AG am 1. Januar 1995 erfolgte die Umbenennung der mittlerweile 121 bestehenden Fernmeldeämter in Niederlassungen (NL). In Städten mit mehreren Niederlassungen wurden diese wie vorher durch arabische Ziffern voneinander unterschieden.
Ein Fernmeldeamt gliederte sich in sechs Aufgabenbereiche:
Bei Bedarf wurden die Aufgabenbereiche 5 und 6 wegen des großen Umfangs unterteilt:
Die Amtsleitung eines Fernmeldeamtes setzte sich aus dem Amtsvorsteher (AV) und den Abteilungsleitern (AbtL) zusammen. Der AV war für die ordnungsgemäße Ausführung aller dem Amt zugewiesene Aufgaben zuständig. Die AbtL leiteten selbständig den Dienst der ihnen unterstellten Abteilungen nach den gültigen Bestimmungen bzw. Richtlinien.
Der Personalrat vertrat die Interessen des Personals auf der Ebene der Amtsleitung.
Die verwaltungstechnischen Gliederungen eines Fernmeldeamtes waren
Abteilungen (Abt)
Dienststellen (Dst)
Kräftegruppe (KrGr)
Fernmeldebezirk (FBz)
Fernmeldebaubezirke, Technische Baubezirke (FBBz, TBz)
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