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Strukturfonds der Europäischen Union Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE, umgangssprachlich EU-Regionalfonds) ist einer der fünf Europäischen Struktur- und Investitionsfonds der Europäischen Union, der wirtschaftliche Aufholprozesse ärmerer Regionen und Regionen mit Strukturproblemen finanziert.
Gefördert werden damit unter anderem mittelständische Unternehmen, um dauerhafte Arbeitsplätze zu schaffen, die Infrastruktur zu erweitern und technische Hilfsmaßnahmen zu finanzieren.
Die Förderung erfolgt jeweils in mehrjährigen Förderperioden. Diese korrespondieren mit dem mehrjährigen Finanzrahmen (MFR), in dem die jährlichen Höchstbeträge („Obergrenzen“) festgelegt werden, die von der EU in einzelnen Politikfeldern („Rubriken“) während seiner Laufzeit ausgegeben werden dürfen.
Die Rechtsgrundlage des EFRE ist Artikel 176 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).
In Deutschland koordiniert auf Bundesebene das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die EU-Strukturpolitik und -fonds.[1]
Der EFRE wird wie der Europäische Sozialfonds (ESF) kofinanziert: Erhält ein Land Geld aus dem Strukturfonds, muss es dafür auch öffentliche Mittel beisteuern. Die EU-Regionalförderung darf die Unterstützung durch die Mitgliedstaaten selbst nicht ersetzen (sog. Additionalitätsprinzip).
Ein Grundsatz der EU-Strukturpolitik ist die Partnerschaft von EU-Kommission und Mitgliedstaat auf allen Verwaltungsebenen sowie mit Wirtschafts-, Sozial- und sonstigen Partnern der Zivilgesellschaft.[2]
Große Teile der Fördermittel erhielten Privatunternehmen. Solche Subventionen machen mehr als ein Fünftel der Gesamtmittel der Kohäsionspolitik aus. Geringe Kapitalhilfen fließen im Rahmen des Kapazitäts-Buildings in den Aufbau rechtsstaatlicher und demokratischer Strukturen.[3]
Waren in der Förderperiode von 2014 bis 2020 noch 20 % Landesmittel den 80 % EU-Mitteln zuzufügen, zahlt die EU ab 2021 nur noch 55 % (mit Abweichungen in Übergangsregionen). 45 % der Finanzierung haben die Empfängerländer aufzubringen. Außerdem wird – wie in anderen Strukturfonds – auch das EFRE-Budget geringer.
Gegenüber der Förderperiode 2007–2013 werden in der Förderperiode 2014–2020 nur noch die Ziele „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und „Europäische Territoriale Zusammenarbeit“ verfolgt.[4]
Der EFRE finanziert nun vor allem Investitionen zur Stärkung der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit und Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen und Maßnahmen, die der Energieeffizienz, der Forschung und technologischen Entwicklung sowie dem Umweltschutz dienen.[5]
Von 2007 bis 2013 verfolgte man mit dem EFRE drei Ziele:[6]
Während die Förderung nach dem dritten Ziel allen Regionen zusteht, die entsprechenden Aktivitäten nachgehen, sind die ersten zwei Ziele an verschiedene Regionengruppen gerichtet: Höher dotierte Fördermittel aus dem Ziel „Konvergenz“ stehen nur Regionen mit dem niedrigsten Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf zu. Damit wird Geld EU-weit von wohlhabenderen zu ärmeren Regionen umverteilt.
Das Ziel „Konvergenz“ (bis 2006 als „Ziel 1“ bezeichnet) steht Regionen zu, deren BIP pro Einwohner unter 75 Prozent des EU-Durchschnitts liegt. Hiermit wird zumeist die Modernisierung der Wirtschaftsstruktur sowie die Arbeitsplatzschaffung angestrebt. Die hierfür ausgegebenen Mittel sind höher als bei den anderen Förderzielen.[7]
Unter dem Ziel „Konvergenz“ wird die Erreichung folgender Grundziele angestrebt:
Das Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ steht Regionen zu, die keinen Förderanspruch im Rahmen des Ziels „Konvergenz“ haben. Angestrebt werden hiermit die Stärkung der Forschung, der Entwicklung, des Finanz-Engineerings sowie in der Umwelt und Risikoprävention. Insgesamt sind die Förderungsmittel hier weniger umfangreich als bei der Förderung nach dem Ziel „Konvergenz“.
Unter dem Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ wird die Erreichung folgender Grundziele angestrebt:
Das Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ konzentriert sich auf die grenzüberschreitende wirtschaftliche und soziale Entwicklung, die transnationale (zwischen Regionen innerhalb eines bestimmten Bereichs der EU) sowie die interregionale (zwischen beliebigen Regionen der EU) Zusammenarbeit. Die hierfür vorgesehenen Mittel machen den kleinsten Anteil des Fonds aus.
Unter dem Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ wird die Erreichung folgender Grundziele angestrebt:
Regionen, die wie in Ostdeutschland durch Aufholprozesse Ansprüche auf Förderung nach dem Ziel „Konvergenz“ verloren, erhalten Übergangshilfen niedrigerer Höhe gemäß dem Ziel „Wettbewerbsfähigkeit“.
Als Fachverfahren werden der efREporter und die Software EurakaPlus genutzt.[8][9]
Die Rechtsgrundlagen für die Anwendung des EFRE werden von der Europäischen Union vorgegeben. Allgemeine Vorschriften enthält die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013. Diese werden durch die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2019/694 ergänzt. Weiterhin gelten die speziellen Vorschriften für den EFRE aus der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1080/2006 und die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/1974. Für die Meldung von Unregelmäßigkeiten gelten die Vorschriften aus der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2015/1970 und der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/1974. Darüber hinaus müssen die Vorschriften zur De-minimis-Beihilfe beachtet werden, falls eine Förderung unter diesem Aspekt bereits ausgeschlossen ist.[10][11][12][13][14]
In nachfolgenden Ländern sind ausschließlich die jeweiligen Förderbanken bewilligende Stelle:
In Bayern[24], Berlin[25], Bremen[26], Mecklenburg-Vorpommern[27] Nordrhein-Westfalen[28] und Schleswig-Holstein[29] gibt es mehrere bewilligende Stellen (z. B. Bezirksregierung vor Ort, beauftragtes Unternehmen zur Investitionsförderung).
Neben dem Regionalfonds gibt es noch weitere Europäische Struktur- und Investitionsfonds, die teilweise ähnliche Ziele wie der EFRE fördern:
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