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Die Erdbebenzone nach DIN 4149 (bis 12/2010) ist eine Klassifizierung von Gebieten nach ihrer Erdbebengefährdung. Die Versuche, Erdbebenzonen europaweit zu klassifizieren und die Auslegung von Hochbauten an diesen Zonen zu orientieren, haben zur Entwicklung der Europäischen Norm EN 1998-1 geführt.
Momentan wird die Klassifizierung in Deutschland nach der DIN EN 1998-1/NA:2011 01 Nationaler Anhang – National festgelegte Parameter – Eurocode 8: Auslegung von Bauwerken gegen Erdbeben – Teil 1: Grundlagen, Erdbebeneinwirkungen und Regeln für Hochbau (Gilt in Verbindung mit DIN EN 1998-1 (2010-12)) durchgeführt.
Man unterscheidet fünf verschiedene Zonen, und zwar Gebiete außerhalb von Erdbebenzonen sowie die Erdbebenzonen 0 bis 3:[1]
Die Zonenberechnung basiert auf der Annahme eines Erdbebens der angegebenen Intensität mit einer Wiederkehrperiode von 475 Jahren. Dies bedeutet, dass rechnerisch mit 90 Prozent Wahrscheinlichkeit ein solches Erdbeben in 50 Jahren nicht überschritten wird.
Den Erdbebenzonen entsprechend sind Werte für die angenommenen Querbeschleunigungen zugeordnet.
Für das Errichten von Gebäuden sind weiter maßgeblich:
Der italienische Zivilschutz (it.: protezione civile) unterscheidet vier Gefahrenzonen:[3]
Die UBC-Norm von 1997 unterscheidet vier Gefahrenzonen (und eine Zone Null). Die gefährlichste Zone 4 ist durch eine Bodenbeschleunigung von 0,4 g gekennzeichnet.
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