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Erde aus Baugrund Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Unter Erdaushub versteht man die (zum Zwecke einer Baumaßnahme) aus dem Baugrund ausgehobene Erde.
Erdaushub fällt in großen Mengen bei der Erschließung von Wohngebieten sowie bei Straßen- und Bergbauarbeiten an. Er zählt nicht zum Bauschutt und eine Entsorgung ist separat vorzunehmen. Gibt es in der Umgebung keine Erdaushubsammelstelle, kann z. B. über die IHK-Erdaushubbörse Erdaushub weitervermittelt werden oder man muss ihn von privaten Entsorgern gegen Entgelt abholen lassen.
Erdaushub entsteht beispielsweise bei Aushebungen für Keller oder der Ebenenbegradigung beim Bau von Fundamenten (Erschließung von Wohngebieten) sowie bei Straßen und Bergbauarbeiten. Erdaushub schließt alle verschiedenen Bodenarten, wie Sanderde, Lehmerde, Tonerde, und Kies ein. Mutterboden gilt nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodschG) und der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) als Sonderfall. Bei der Entsorgung von Erdaushub spielt ansonsten nicht dessen Struktur, sondern der Zustand eine Rolle. Unterschieden wird zwischen schadstoffunbelastetem Erdaushub sowie kontaminiertem Boden. Der Erdaushub gilt als verunreinigt, sobald er mit Wurzeln, Ästen, oder weggeworfenem Verpackungsmüll durchsetzt ist. Er gilt als schadstoffbelastet, wenn der Boden durch Schwermetalle oder Giftstoffe wie Säuren und Laugen untrennbar beschmutzt ist.
Schadstoffunbelasteter Erdaushub kann nach gründlichem Aussieben von größeren Steinen uneingeschränkt für Baumaßnahmen wiederverwertet werden (beispielsweise als Dichtungsmaterial beim Deponiebau oder als Dämmmaterial beim Hochwasserschutz).[1]
Verunreinigter und schadstoffbelasteter Boden ist je nach Belastungsgrad nach einer mikrobiologischen Dekontaminierungswäsche noch eingeschränkt zu verwenden. Hierbei gelten für den Mutterboden (humusreicher Oberboden) allerdings besondere Schutzbestimmungen. Durch seinen hohen organischen Anteil ist er nicht für Bauzwecke geeignet, da er für Gebäude nicht tragfähig ist und schnell fault. Er findet allerdings in der Landwirtschaft und dem Gartenbau seinen Platz.[2]
Fallen bei einem Bauvorhaben mehr als 200 m³ an Erdaushub an, ist eine vollständige Bodenanalyse in Deutschland Pflicht. Laut der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) kann Erdaushub und Bodenmaterial unter folgenden Abfallverzeichnisschlüssel gefunden werden[3]:
Vertragsrechtlich geht der Erdaushub aus dem Bereich Bau- und Abbruchabfall bei der Vergabe des Bauprojektes durch die überwiegende Ausschreibungspraxis vom Bauherren an die ausführende Baufirma weiter, welche im Folgeschritt auch für die fachgerechte Entsorgung oder Verwertung zuständig ist. Im Baugesetzbuch (BauGB) werden zum schonenden Umgang mit Boden allgemeine Aussagen gemacht, wonach laut § 1 Nr. 7 die Belange des Umweltschutzes […], insbesondere […] des Bodens einschließlich seines Rohstoffvorkommen […] zu berücksichtigen sind. Der Schutz des Mutterbodens vor Vergeudung ist auch hier verankert (§ 202). Das Bundesberggesetz beinhaltet eine allgemeine Verpflichtung zum Umgang mit Erdaushub; das Bundes-Immissionsschutzgesetz formuliert Grundpflichten für eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung von Reststoffen.[4]
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