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Bezeichnung für Person, die illegal Schwangerschaftsabbrüche vornimmt Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Als Engelmacher wird seit ungefähr 1920 in der älteren Umgangssprache eine Person bezeichnet, die illegal Schwangerschaftsabbrüche vornimmt.[1][2] Als „Engelmacher“ können Ärzte, Hebammen oder Heiler, aber auch medizinisch nicht vorgebildete Personen tätig werden. Sie nehmen ihre Eingriffe oft auch unter hygienisch bedenklichen Bedingungen und ohne die nötige Kenntnis und Sorgfalt vor, so dass Komplikationen (z. B. Blutungen, Infektionen oder Unfruchtbarkeit) resultieren können. Auch Todesfälle der Schwangeren kamen und kommen vor. Schwangerschaftsabbrüche führen diese Personen oft mit nichtmedizinischen Instrumenten (z. B. Stricknadeln) oder Chemikalien und Hausmitteln (z. B. (giftige) Pflanzen oder Seifenlauge) durch.
In Ländern mit legalen Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs werden Engelmacher evtl. noch tätig, wenn die Fristen des legalen Abbruchs überschritten sind.
Als Engelmacherin wurde weiter ab Anfang des 19. Jahrhunderts eine Frau bezeichnet, die kleine und insbesondere uneheliche Pflegekinder absichtlich sterben ließ („zu Engeln machte“), um sich am Pflegegeld zu bereichern.[2][1]
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