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Ministerium einer Regierung, das sich mit Fragen der Energiepolitik beschäftigt Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Ein Energieministerium ist ein Ministerium, das heißt die oberste Regierungsbehörde eines Staates oder eines Bundeslandes, das sich mit den Fragen der Energiepolitik und der volkswirtschaftlichen Energiewirtschaft befasst.
Zentrale Aufgaben eines Energieministeriums sind die Unterstützung des Infrastrukturaufbaus für die gesicherte Energieversorgung, die Regulierung und Überwachung der Energiemärkte sowie die Begrenzung der negativen Begleiterscheinungen der Energiegewinnung auf Umwelt und Mensch. Im Zusammenhang mit der globalen Erwärmung rückt in vielen Ländern der Umbau der Energiewirtschaft weg von fossiler, hin zu erneuerbarer Energie zunehmend in den Mittelpunkt. Durch Erlassung entsprechender Gesetze und Auflegen von Förderprogrammen sollen klimaschonende Technologien der Energieerzeugung und das Energiesparen gefördert werden.
In vielen Ländern/Staaten gibt es für das Ressort Energie kein eigenes Ministerium, sondern es ist mit anderen, häufig dem Wirtschaftsministerium, dem Umweltministerium oder dem Bergbauministerium, kombiniert. Manchmal ist die Zuständigkeit für das Thema Energie auch zwischen verschiedenen Ministerien aufgeteilt.[1][2]
Viele Energieministerien haben ihre Aufgaben teilweise an eine Energieagentur delegiert, die dem Ministerium untersteht.
Die EU-Kommission hat einen Kommissar für Energie (seit 1. November 2014 Miguel Arias Cañete); er leitet die Generaldirektion der Europäischen Kommission für Energie (Directorate-General for Energy).[4]
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