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zusätzlicher Lauf an Handfeuerwaffen Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Ein Einstecklauf ist ein für Handfeuerwaffen verwendeter Lauf, der in den eigentlichen Lauf der Waffe eingesteckt und verriegelt wird. Genutzt wird dies zur Verwendung kleinerer (in der Regel preiswerterer) Munition zum Training im Schießsport oder im jagdlichen Bereich. Im jagdlichen Bereich werden diese Einsteckläufe auch als Fangschussgeber oder Reduzierläufe bezeichnet.[1]
Vorbedingung zur Nutzung von Einsteckläufen ist eine entsprechende Kaliberdifferenz zur Grundwaffe. Verbreitet sind daher Einsteckläufe mit kleinen Kalibern wie beispielsweise das Kaliber .22. Es gibt größere Einsteckläufe für Schrotgewehre zum Verschießen von Patronenmunition und Einsteckläufe für Gewehre zum Verschießen von kaliberreduzierter Munition. Wechselläufe zählen nicht zu den Einsteckläufen, auch wenn es bei einigen militärischen Geschützen technische Ähnlichkeiten gibt.
Es existieren folgende Grundtypen von Einsteckläufen:
In Deutschland muss im Gegensatz zu einem Wechsellauf ein Einstecklauf nicht in die Waffenbesitzkarte des Eigentümers eingetragen werden, da der Erwerb und der Besitz gemäß Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, Punkt 2a der Anlage zu §2 Abs. 2–4 Waffengesetz (WaffG) erlaubnisfrei sind, sofern der Einstecklauf für eine Schusswaffe bestimmt ist, die bereits in der Waffenbesitzkarte eingetragen ist.
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