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Eingetragene Partnerschaft
eheähnliches Rechtsinstitut für gleichgeschlechtliche Paare Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Eine eingetragene Partnerschaft (französisch pacte civil de solidarité, englisch civil union) oder eingetragene Lebenspartnerschaft ist ein Rechtsinstitut für Paare. Sie begründet in einigen Staaten einen eigenen Personenstand und stellt damit ein eigenes Rechtsinstitut neben der (traditionell verschiedengeschlechtlichen) Ehe dar.

Homosexualität legal:
In vielen Ländern, in denen die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet wurde, ging der Eheöffnung die Einführung von eingetragenen Partnerschaften voraus. Je nach Region oder Land, in dem Paare eingetragene Partnerschaften begründen können, sind diese im Vergleich zur Ehe entweder anders oder völlig identisch ausgestaltet.
Dänemark, Island, Norwegen, Schweden, Deutschland und die Schweiz haben gleichzeitig mit der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ihre Partnerschaftsgesetze dahingehend geändert, dass die Partnerschaftsregister für Neueintragungen geschlossen sind. Bestehende eingetragene Partnerschaften werden jedoch weiterhin als solche anerkannt und können auf Wunsch in eine Ehe umgewandelt werden. Am 30. Juni 2017 wurde im Deutschen Bundestag mit 393 Ja-Stimmen, 226 Nein-Stimmen und vier Enthaltungsstimmen für die Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe[1] in Deutschland gestimmt und so die rechtliche Gleichstellung der Paare gleichen Geschlechtes bei der Simultanadoption von Kindern größtenteils hervorgebracht.
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Eingetragene Partnerschaften weltweit (in Kraft)
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Eingetragene Partnerschaften weltweit (aufgehoben)
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Kritik an dem Rechtsinstitut
Zusammenfassung
Kontext

Die Kritik an der rechtlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften durch eingetragene Partnerschaften richtet sich im Wesentlichen daran, Menschen weiterhin aufgrund ihrer sexuellen Identität rechtlich unterschiedlich zu behandeln, d. h. unterschiedlichen Rechtsinstitutionen zuzuordnen, nämlich der Ehe (für Heterosexuelle) und der eingetragenen Partnerschaft (für Homosexuelle). Diese Ungleichbehandlung sei eine symbolische Diskriminierung von homosexuellen Menschen und zudem unnötig, da sie niemandem nutze. Zudem gehe die symbolische Diskriminierung durch zwei unterschiedliche Rechtsinstitute in den Ländern, in dem die eingetragene Partnerschaft bei gleichen Pflichten weniger Rechte als die Ehe aufweisen, zusätzlich mit einer konkreten Diskriminierung einher.[145]
Manche Kritiker sind der Ansicht, dass die rechtliche Ungleichbehandlung von heterosexuellen und homosexuellen Paaren im Ehe- und Partnerschaftsrecht sogar ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz in der jeweiligen Verfassung des entsprechenden Landes sei. Nicht wenige dieser Kritiker sehen in der rechtlichen Ungleichbehandlung von heterosexuellen und homosexuellen Paaren auch einen Verstoß gegen Artikel 1 der Menschenrechte.
Häufig wird die Tatsache, dass in einigen Ländern heterosexuelle Paare und homosexuelle Paare nur von unterschiedlichen Rechtsinstituten Gebrauch machen können, mit der Rassentrennung von Weißen und Schwarzen verglichen. Genau wie die Rassentrennung von Weißen und Schwarzen eine symbolische Abwertung von Menschen mit dunkler Hautfarbe war, sei die Trennung von heterosexuellen und homosexuellen Paaren durch Ehe und eingetragene Partnerschaft eine symbolische Abwertung von homosexuellen Menschen. Zudem habe die Rassentrennung sowie die Trennung von heterosexuellen und homosexuellen Menschen dieselbe Struktur, nämlich die Ungleichbehandlung aufgrund von Merkmalen (Hautfarbe, sexuelle Identität), welche sich kein Mensch hat aussuchen können.[146][147]
Auch der Ausschluss gleichgeschlechtlicher, eingetragener Partner vom vollen Adoptionsrecht wird heftig kritisiert, da Studien belegen würden, dass Kinder bei gleichgeschlechtlichen Paaren nicht schlechter aufwachsen als bei verschiedengeschlechtlichen Paaren.
Eine Kritik an eingetragenen Partnerschaften vergleicht den Ausschluss gleichgeschlechtlicher Paare vom Recht auf Eheschließung mit dem damaligen Ausschluss interrassischer Paare vom Recht auf Eheschließung in den USA.[148]
Einige Kritiker der rechtlichen Ungleichbehandlung von verschiedengeschlechtlichen und gleichgeschlechtlichen Paaren sind der Ansicht, dass die eingetragene Partnerschaft in Deutschland erneut eine abwertende Sonderregelung für Homosexuelle seit der Abschaffung des Paragrafen 175 sei.[149]
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Heterosexuelle Paare und die eingetragene Partnerschaft
Zusammenfassung
Kontext
In vielen Staaten Europas ist ein offizielles Zusammenleben, ohne verheiratet zu sein, für homo- wie auch heterosexuelle Paare möglich. Unter anderem in Belgien, Finnland, Island, Italien, den Niederlanden, Norwegen, Schweden und Schottland.[150]
Seit 1999 gibt es in Frankreich mit dem Zivilen Solidaritätspakt, auch genannt PACS, eine eingetragene Lebenspartnerschaft für gleich- und gemischtgeschlechtliche Paare. In Frankreich feiert der PACS große Beliebtheit, besonders bei heterosexuellen Paaren, 96 von 100 PACS-Paaren sind heterosexuell.[150]
Ob sich das Modell auf Deutschland überhaupt übertragen lässt, ist umstritten. Denn die Ehe und die Familie stehen im deutschen Rechtssystem unter besonderem Schutz und es stellt sich die Frage, ob die „Ehe light“ mit dem Grundgesetz vereinbar ist.[151]
Helga Ratzenböck und Martin Seydl aus Österreich setzten sich seit Jahren vor Gericht für die eingetragene Lebenspartnerschaft in Österreich ein, sie wollten sich verpartnern und dürften dies nicht. Sie scheiterten zwar vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, hatten jedoch mit ihrer Beschwerde wegen Diskriminierung wegen ihrer Sexualität vor dem österreichischen Verfassungsgerichtshof Erfolg. Nach der Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes wurden sowohl Ehe als auch eingetragene Partnerschaft sowohl für Homosexuelle als auch für Heterosexuelle geöffnet.[152]
In der Schweiz denkt man bundesweit über einen PACS nach französischem Vorbild nach. Die Bundesrätin Simonetta Sommaruga hat sich 2017 an der Universität Bern im Zusammensein mit Experten mit dieser Frage befasst. In einigen Kantonen kann man dies schon tun (Genf und Neuchâtel). Hier steht der kantonale PACS sowohl den verschiedengeschlechtlichen als auch den gleichgeschlechtlichen Paaren zur Verfügung. Seine Auswirkungen sind auf das kantonale Recht beschränkt. Auf den Zivilstand und die Erbfolge, die durch das Bundesrecht geregelt werden, hat der kantonale PACS dagegen keine Auswirkungen.[153]
Im Juni 2018 entschied der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs, dass die Beschränkung der Lebenspartnerschaft auf gleichgeschlechtliche Paare diskriminierend sei.[154] Als Reaktion darauf kündigte der Premierminister des Vereinigten Königreichs im Oktober 2018 an, dass die Lebenspartnerschaft für heterosexuelle Paare geöffnet werde.[155] Im Herbst 2018 kündigte Theresa May an, die „Civil Partnership“ in England für heterosexuelle Paare zu öffnen.[156] Seit dem 31. Dezember 2019 ist es in England sowohl gleichgeschlechtlichen als auch heterosexuellen Paaren möglich, eine eingetragene Lebenspartnerschaft einzugehen.[157]
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Siehe auch
Commons: Eingetragene Partnerschaft – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Einzelnachweise
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