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Eine Ehrenwaffe dient als Auszeichnung für Tapferkeit, langen ehrenvollen Dienst etc. und wurde in vielen Armeen teils von den Chefs der Regimenter, teils von Herrschern verliehen.
Dazu gehören namentlich Degen, oft von kunstvoller Arbeit und hohem Materialwert, eroberte Geschütze für Generäle, Gewehre, Pistolen, Säbel und andere Waffen.
In Preußen gab es neben Ehrenwaffen auch andere Gegenstände; so erhielten verdiente Postillione seit 1827 Ehrentrompeten.
Der deutsche Kaiser verlieh für hervorragende Leistungen auf wissenschaftlichem Gebiet, z. B. an Offiziere auf der Kriegsakademie, Ehrendegen und Ehrensäbel.
Die Verleihung von Ehrenwaffen wurde – mit Unterbrechung – auch in der Zeit der Weimarer Republik fortgesetzt. So erhielt beispielsweise Claus Schenk Graf von Stauffenberg (1907–1944) einen Ehrensäbel für hervorragende Leistungen auf der Waffenschule, in seinem Fall also der Kavallerieschule.[1]
Im Dritten Reich wurden ebenfalls Ehrenwaffen vergeben. So erfolgten beispielsweise ab 1933 die Verleihung des SS-Ehrendolchs und ab 1936 des Ehrendegens des RFSS.
In der NVA wurden Ehrendolche und Ehrensäbel in verschiedenen Ausführungen für Offiziere, Generale und Admirale vergeben. Für die jahrgangsbesten Absolventen der Offiziershochschulen der DDR war der Ehrendolch mit einer Gravur des Ministers für Nationale Verteidigung versehen. Der NVA-Ehrendolch gehörte zur Paradeuniform, durfte aber auch zur Ausgangsuniform und zum Gesellschaftsanzug getragen werden.
In der Bundeswehr werden keine Ehrenwaffen vergeben. Es gab und gibt aber Bestrebungen zur Einführung eines Offiziersäbels[2], allerdings ohne konkrete Planung.
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