Europäische Chemikalienagentur

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Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA, englisch European Chemicals Agency) ist eine Behörde der EU, die nach der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) vom 18. Dezember 2006 die technischen, wissenschaftlichen und administrativen Aspekte bei der Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien regelt. Sie ist in Helsinki, Finnland, angesiedelt und gewährleistet unter anderem die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe in einem einheitlichen Verfahren innerhalb der Europäischen Union.

Schnelle Fakten Europäische Chemikalienagentur ECHA, www.echa.europa.eu ...
Europäische Chemikalienagentur
ECHA
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Logo
Logo der ECHA
 
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Europäische Chemikalienagentur in Helsinki
Englische Bezeichnung European Chemicals Agency
Französische Bezeichnung Agence européenne des produits chimiques
Finnische Bezeichnung Euroopan kemikaalivirasto
Organisationsart Agentur der Europäischen Union
Status Einrichtung des europäischen öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit
Sitz der Organe Helsinki, Finnland
Vorsitz Sharon McGuinness (Exekutivdirektorin)
Gründung 18. Dezember 2006
www.echa.europa.eu
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ECHA nahm am 1. Juni 2007 ihre Arbeit auf. Die Agentur besteht aus mehreren Ausschüssen und einem Sekretariat, das die Ausschüsse administrativ sowie in wissenschaftlicher und technischer Hinsicht unterstützt. Sie nimmt die Registrierungsunterlagen der Hersteller und Importeure entgegen und prüft die eingereichten Unterlagen. Die ECHA wird von einer Direktorin (Sharon McGuinness) geführt und hat zurzeit 575 Mitarbeiter.[1] Das oberste Steuerungsgremium ist der Verwaltungsrat, der aus Vertretern der Mitgliedsstaaten, der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und von Vertretern „interessierter Kreise“ (ernannt von der Europäischen Kommission) besteht (Art. 79 REACH). Die ECHA ist eine rechtlich selbstständige, unabhängige Regulierungsbehörde. Sie ist keine nachgeordnete Stelle der Europäischen Kommission.[2]

Funktionen

Für die Arbeit der ECHA zuständig ist das „Sekretariat“ (unter der Leitung des Direktors). Das Sekretariat

  • erarbeitet zusammen mit den Behörden der Mitgliedstaaten Stellungnahmen zu den von den Stoffen ausgehenden Risiken sowie zu den sozioökonomischen Folgen anvisierter Maßnahmen zur Risikobegrenzung (Verbote, Beschränkungen, Zulassungen),
  • bildet für den Vollzug und die Überwachung der Chemikaliensicherheit ein Netzwerk mit den Behörden der Mitgliedstaaten,
  • unterhält eine zentrale Stoffdatenbank und erstellt Leitfäden zur Unterstützung der Unternehmen,
  • entscheidet bei Zustimmung aller Mitgliedstaaten über die toxikologischen und ökotoxikologischen Untersuchungen, die zur Abklärung möglicher gefährlicher Stoffeigenschaften durchzuführen sind.

Gegen bestimmte Entscheidungen der ECHA kann bei einer Widerspruchskammer (Board of Appeal) Widerspruch eingelegt werden.

Die ECHA ist auch zuständig für den Vollzug weiterer EU-Rechtsakte:

Datenbanken

Die ECHA unterhält verschiedene öffentlich zugängliche Datenbanken:[3]

Direktoren

Kritik

Forschungsprojekt des deutschen Bundesinstituts für Risikobewertung

2014 führte das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung das Forschungsprojekt REACH Compliance: Datenverfügbarkeit in REACH-Registrierungen durch, um die Qualität der von Herstellern und Importeuren eingereichten Daten zu untersuchen. In mehr als der Hälfte der überprüften Registrierungsdossiers fehlten demnach wichtige Angaben, anhand derer toxische Wirkungen auf Gesundheit und Umwelt bewertet werden können. 58 % der geprüften Dossiers erfüllten die Anforderungen der REACH-Verordnung in mindestens einem Punkt nicht. Hersteller und Importeure hatten häufig auf Ersatzdaten zu ähnlichen Stoffen zurückgegriffen; ungeeignete Risikobewertungen können zu einer hohen Unsicherheit bezüglich möglicher Risiken und schädlicher (Langzeit-)Wirkungen durch die betreffenden Chemikalien führen. Im Forschungsprojekt wurde jedoch nicht geprüft, ob die von den Herstellern und Importeuren genutzten Abweichungen von den Standarddaten ausreichend waren und angemessen begründet wurden.[25][26]

Interessenkonflikte

Im Kontext einer Pressemitteilung des Europäischen Rechnungshofs vom 11. Oktober 2012 wurde bekanntgegeben, dass die ECHA Interessenkonflikte nicht angemessen handhabe. Obgleich interne Vorgehensweisen und Verfahren für die Behandlung von Interessenkonflikten installiert worden sind, wurden „erhebliche Mängel“ bezüglich des Personals der Agentur und der Mitglieder der Widerspruchskammer festgestellt.[27] Der Europäische Ombudsmann, P. Nikiforos Diamandouros, kam im Juni 2013 zu dem Schluss, dass die ECHA angemessene Schritte unternommen hat, diesbezügliche Vorschläge umzusetzen.[28]

Siehe auch

Commons: European Chemicals Agency – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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