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Drogentherapie
Therapiemethoden zur Behandlung von Suchterkrankungen Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Drogentherapie ist eine Bezeichnung für therapeutische Methoden zur Behandlung der Drogensucht. Dabei findet ein kontrollierter Entzug – manchmal auch als Entgiftung oder Suchttherapie bezeichnet – statt. Bei bestimmten Drogen wird Methadon als Ersatzstoff verwendet. Neben den Wirkungen der Substanzen auf den Körper, insbesondere auf den sensiblen Hormonhaushalt (z. B. auf das limbische System und den Dopaminhaushalt), können auch psychische Probleme behandelt werden.
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Ablauf
Zusammenfassung
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Der folgende zeitliche Ablauf stellt die wesentlichen Schritte dar. Es ist für bestimmt Maßnahmen ein Antrag bei der Krankenkasse erforderlich. Im Einzelfall kann sich das etwas anders gestalten:
- Der Drogenabhängige nimmt Kontakt zu einem Arzt oder einer psychosozialen Beratungs- und Behandlungsstelle (psbb) auf.
- Je nach persönlicher Situation erfolgt eine ambulante Betreuung oder die Aufnahme in eine Warteliste für eine stationäre Behandlung
- Es folgt die Entziehungskur in einer Klinik mit psychotherapeutischer Begleitung
- Anschließend kann eine Rehabilitation in einer entsprechenden Einrichtung erfolgen. Diese auch als Adaptionsphase bezeichnete Maßnahme hat die Wiedereingliederung des Patienten in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft zum Ziel. (Arbeitsstelle, Arbeitserprobungen, Praktika etc. und eigene Wohnung).
Die Wiedereingliederung in die Gesellschaft und die Arbeitswelt erfolgt schrittweise und wird anfänglich begleitet, zum Beispiel in einer Außenwohngruppe als Zwischenstation, oder eben in einem Adaptionsphasenhaus. Träger der Einrichtungen sind in der Regel gemeinnützige Träger (eingetragene Vereine) oder auch Körperschaften öffentlichen Rechts.
Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung, die oft die Kosten für eine solche Behandlung trägt, dauert die Adaptionsphase drei bis vier Monate. Die Krankenkassen übernehmen in der Folge höchstrichterlicher Rechtsprechung die Kosten einer Adaptionsbehandlung nur noch in Ausnahmefällen bei Einrichtungen mit integrierter Adaptionsphase.
Darüber hinaus gibt es so genannte Nachsorgeeinrichtungen. Diese bieten, gerade für Jugendliche und junge Volljährige, eine längerfristige Phase der Integration (Schule/Beruf, Psychotherapie, Themen rund um die Familie und der Persönlichkeitsentwicklung etc.), zum Teil bis zu zwei Jahren, innerhalb therapeutischer Wohngemeinschaften an. Kostenträger hierfür ist das zuständige Jugendamt, das auf der Grundlage des KJHG (§ 35, 35a in Verbindung mit § 41) für einen begrenzten Zeitraum die Maßnahme finanziert. Weitere Kostenträger sind die örtlichen Sozialhilfeträger. Auch Erwachsene können in einer solchen Einrichtung an ihrer Integration arbeiten. Die Nachsorgeeinrichtung ist eine drogen- und alkoholfreie Einrichtung. Sie schließt die institutionalisierte Behandlung ab und verfolgt eine dauerhafte abstinente Lebensführung. Sie kooperiert mit dem wichtigen Bereich der organisierten Selbsthilfe.
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Erfolgsquote
Zusammenfassung
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Aussagen hinsichtlich der Erfolgsquote von abstinenzorientierten Therapien zu treffen, gestalten sich schwierig. Befragungen ehemaliger Klienten haben ergeben, dass etwa 5 % der Opioidabhängigen ihr Konsumverhalten aufgrund einer Therapie geändert haben und nur gut ein Prozent „erfolgreich im Sinne dauerhafter Abstinenz“ behandelt wurde. Schließlich ist die Definition von Drogenfreiheit schwierig, da oft noch Alkohol, Nikotin und Koffein konsumiert wird, also eine Form des Mischkonsums stattfindet. Viele ehemalige Abhängige haben noch einen „Ausrutscher“, der aber nicht zwangsläufig zu einem Rückfall werden muss.
Bei Methadon konnte eine 63fach erhöhte Sterblichkeit von Abhängigen ohne Therapie und eine 55-fach erhöhte Sterblichkeit von Abhängigen, die ein Substitutionsprogramm wegen Regelverletzungen verlassen mussten, festgestellt werden.[1]
Gemäß einer Studie in Italien, durchgeführt von einem multidisziplinären Forscherteam der Universitäten Urbino und Pavia, konsumieren 72 % der Menschen, die die Langzeittherapie in San Patrignano, dem größten Drogen-Rehabilitationszentrum Europas, beendet haben, keine Drogen mehr. Sie sind sozial und beruflich wieder vollständig in die Gesellschaft integriert.[2]
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Rechtliche Situation
Drogensucht ist die Ursache für zahlreiche Straftaten. Verurteilte betäubungsmittelabhängige Straftäter erhalten in Deutschland durch § 35 ff. BtMG die Möglichkeit, einen Teil ihrer Strafe dadurch „abzudienen“, dass sie sich therapieren lassen. Eine Zurückstellung der Vollstreckung ist aber nur dann möglich, wenn die ausgesprochene Freiheitsstrafe zwei Jahre nicht übersteigt oder eine entsprechende Teilverbüßung stattgefunden hat. Voraussetzung ist weiterhin, dass die Straftat aufgrund der Drogensucht erfolgt ist. Dies ist beispielsweise bei Beschaffungskriminalität der Fall. Hintergrund der Regelung ist, dass Strafe keine Therapie ersetzt und die Beseitigung der Deliktursache die beste Kriminalitätsprophylaxe ist. Der verurteilte Straftäter wird entweder vorläufig aus dem Strafvollzug entlassen, oder die Vollstreckungsbehörde sieht zunächst davon ab, ihn zum Strafantritt zu laden. Der Täter soll einerseits durch den Druck des noch anstehenden Strafvollzugs im Falle des Scheiterns, andererseits durch die Möglichkeit des Erwerbs vorzeitiger Aussetzung zur Bewährung und Anrechnung auf die Strafe nach erfolgreichem Abschluss der Therapie zu dieser motiviert werden.[3]
Literatur
- Bernhard van Treeck (2008): BSG-Urteil Az B1 KR 36/06: Adaptionsphase keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, SUCHT 54 (1), 43
- Peter Sadowski: Selbstmanagement-Therapie: Interventionen in einer stationären Rehabilitation wegen Alkoholabhängigkeit. Dissertation 2007, Uni Greifswald
Einzelnachweise
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