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Situation, in der ein Steuerobjekt einer mehrfachen, gleichartigen Besteuerung unterliegt Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Doppelbesteuerung oder Mehrfachbesteuerung bezeichnet die Situation, in der ein Steuerobjekt bei demselben Steuersubjekt innerhalb eines identischen Zeitraums bei einem Steuerregime (Doppelbesteuerung auf nationaler Ebene) oder bei mehr als einem Steuerregime (Doppelbesteuerung auf internationaler Ebene) einer gleichartigen Besteuerung unterliegt. In den meisten Fällen ergibt sich Doppelbesteuerung dadurch, dass Steuerregime im Rahmen des Souveränitätsprinzips zugleich auf das Universalitätsprinzip und auf das Belegenheitsprinzip zurückgreifen (siehe Beispiele unten). Doppelbesteuerung bedeutet eine erhebliche Einschränkung der allgemeinen Freizügigkeit – insbesondere der Kapitalverkehrsfreiheit und der Niederlassungsfreiheit – und sollte daher idealerweise vermieden werden.
Im Unterschied dazu steht die Doppelbelastung, bei welcher eine Situation mehrfach verschiedenartigen Besteuerungen unterliegt. In der schweizerischen Wirtschaftslehre wird die Doppelbelastung gelegentlich auch als Doppelbesteuerung bezeichnet.
Nationale Doppelbesteuerung kann sich in föderativen Staaten ergeben, in denen die Länder und Gemeinden Steuern erheben, die gleichartig zu bereits bestehenden Bundessteuern sind. Relevant sind Fragen der Doppelbesteuerung aber vor allem auf internationaler Ebene. Sie entstehen regelmäßig insbesondere im Bereich der Einkommen- und Körperschaftsteuer durch eine Überschneidung nationaler Steueransprüche, wenn die Steuergesetze zweier Staaten gleichzeitig sowohl am Wohnsitz (unbeschränkte Steuerpflicht) als auch am Ort der Herkunft eines Einkommens oder der Belegenheit eines Vermögens (beschränkte Steuerpflicht) anknüpfen.[1]
Juristische Doppelbesteuerung (oder auch: rechtliche Doppelbesteuerung) bezeichnet die Situation, in der dasselbe Steuerobjekt bei demselben juristischen Steuersubjekt innerhalb eines identischen Zeitraums bei einem Steuerregime oder bei mehr als einem Steuerregime einer gleichartigen Steuer unterworfen wird.[2]
Wirtschaftliche Doppelbesteuerung bezeichnet die Situation, in der dasselbe Steuerobjekt bei demselben wirtschaftlichen Steuersubjekt innerhalb eines identischen Zeitraums bei einem Steuerregime oder bei mehr als einem Steuerregime einer gleichartigen Steuer unterworfen wird. Im Fall der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung wird also die juristische Subjektidentität (Gleichheit der Rechtspersonen) auf die wirtschaftliche Subjektidentität erweitert.[2]
Ergibt sich eine Doppelbesteuerung, werden üblicherweise Maßnahmen zur Reduktion ergriffen.
Eine völkerrechtliche oder (im Verhältnis der Mitgliedstaaten der Europäischen Union untereinander) europarechtliche allgemeine Verpflichtung zur Beseitigung der Doppelbesteuerung besteht jedoch nicht.[6]
Im Rahmen der beschriebenen unilateralen, bilateralen und multilateralen Maßnahmen können mehrere Methoden angewandt werden. Damit wird die Doppelbesteuerung allerdings nicht immer vollständig vermieden. Sehr häufig wird sie stattdessen nur auf ein bestimmtes Maß reduziert.
In der Schweiz ist gem. Art. 127 Abs. 3 der Bundesverfassung die interkantonale Doppelbesteuerung untersagt. Nicht geschützt werden treuwidrig handelnde Personen, die eine durch bewusste Falschdeklaration der Steuerpflicht selbstverschuldete Doppelbesteuerung hinzunehmen haben.[7]
Vor Abschluss von Doppelbesteuerungsabkommen mussten etliche Prominente, die ihr Einkommen im Ausland verdienten (beispielsweise Udo Jürgens, Herbert von Karajan oder Niki Lauda), in 2 Staaten (Einkommens-)Steuer zahlen, dies vertrieb sie mitunter in Steuerparadiese.[8]
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