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administrative Einheit in manchen Ländern Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Ein Distrikt (aus dem englischen district entlehnt)[1][2] ist ein Element einer räumlichen oder verwaltungstechnischen Gliederung.
Das Wort Distrikt wurde über das englische district aus dem lateinischen districtus (für „Umgebung der Stadt“) entlehnt.[1] Zudem wurde dieses wohl aus dem lateinischen distringere (unter anderem für „beanspruchen“ und im rechtlichen Sinne für „behindern“ oder „festnehmen“) abgeleitet und bezeichnete ursprünglich ein unter besonderer Gerichtsbarkeit stehendes Gebiet im Sinne eines Sperrbezirkes und später auch im Sinne einer „Sonderverwaltungszone“ außerhalb der regulären Verwaltungsgliederung. In diesem Sinne steht es auch heute; jedoch weiterhin als allgemeine Übersetzung einer fremdsprachlichen Bezeichnung einer Provinz oder Verwaltungseinheit (siehe auch der Bundesdistrikt District of Columbia in Washington, D.C.).
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