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Diplomatenkennzeichen (Deutschland)

besondere Kennzeichen in Deutschland Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Diplomatenkennzeichen für Kraftfahrzeuge unterscheiden sich im systematischen Aufbau von regulären Kfz-Kennzeichen in Deutschland. Diplomatenkennzeichen weisen den Fahrzeughalter als diplomatische Vertretung oder überstaatliche Organisation aus.

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Geschichte und Allgemeines

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Bei Einführung der Kennzeichen Ende der 1970er Jahre waren die Zahlen der ersten Gruppe bis 153 entsprechend den Ländernamen alphabetisch geordnet. Schon damals wurden einige Nummern bewusst freigehalten, so die Nummern von 31 bis 33, 40 bis 43, 52 und 53. Immer noch ist diese Sortierung zu erkennen, aber mit Lücken und Ausnahmen, da sich beispielsweise Staaten umbenannt haben (Beispiel: Burma → Myanmar), nicht mehr existieren oder im Laufe der Zeit neu gegründet wurden (Beispiel: Kroatien) und daher entweder eine der noch freien Nummern erhalten haben oder am Ende eingeordnet wurden.

Die Zahlen 0 bis 9 werden für das diplomatische Korps nicht benutzt, da diese der deutschen Staatsführung (Bundespräsident, Bundeskanzler, Außenminister) vorbehalten sind. Diese sind keine Diplomatenkennzeichen, wie sie hier beschrieben werden.

Die Zahlen 10 bis 169 und 200 bis 299 sind Staaten vorbehalten[1], wobei die erste vergebene Nummer, die 10, für die Nuntiatur bzw. den Vatikan steht, da in Deutschland der päpstliche Nuntius aufgrund des Schlussprotokolls zum Reichskonkordat von 1933 geborener Doyen des diplomatischen Korps ist. So wurde bei der Vergabe der Codes den vatikanischen Vertretern die Vorrangstellung eingeräumt. Die Zahlen 170 bis 199 und 300 bis 399 werden überstaatlichen Organisationen zugewiesen.

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Aussehen und Zusammensetzung

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Diplomatenkennzeichen der indonesischen Botschaft
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Zweizeiliges Kennzeichen der US-Botschaft

Fahrzeugkennzeichen des Diplomatischen Korps beginnen mit der Ziffer Null für diplomatisches Personal (zum Beispiel den Botschafter) oder der Stadtkennung des Zulassungsbezirks (üblicherweise B für Berlin oder BN für Bonn) bei sonstigem Botschaftspersonal (zum Beispiel technischen Angestellten). Für das Konsularische Korps wird das Kennzeichen des Zulassungsbezirks mit einer aus drei bis fünf Ziffern bestehenden Nummer ausgegeben, die immer mit einer Neun beginnt.

Rechts der Plaketten besitzen diese Kennzeichen einen Ländercode[2][3] und nachfolgend eine ein- bis dreistellige Zahl, die üblicherweise im Zusammenhang mit dem Rang des Inhabers steht. Kleinere Zahlen bezeichnen in der Regel einen höheren Rang. Diplomatische Kennzeichen werden nicht nur an Personal von Botschaften ausgegeben, sondern auch an Mitarbeiter zahlreicher internationaler und zwischenstaatlicher Organisationen, sofern entsprechende Vorrechte für sie eingeräumt werden.

Als personengebundene Kennzeichen beschränken sie die Benutzung des Fahrzeuges grundsätzlich auf den Halter des Fahrzeugs. Deutsche Ehemänner bzw. -frauen von ausländischen Botschaftern sind nicht berechtigt, mit dem Wagen zu fahren, da ihnen nicht alle diplomatischen Vorrechte und Befreiungen zustehen. Familienangehörige von Diplomaten erhalten für eigene Privatfahrzeuge zudem nur teilweise Diplomatenkennzeichen zugeteilt. Nachrangige Angehörige einer diplomatischen Mission, einer konsularischen Vertretung oder einer internationalen Organisation erhalten keine Diplomatenkennzeichen, sondern ein gewöhnliches Zivilkennzeichen. Die Ausgabe von Diplomatenkennzeichen an deutsche Staatsangehörige, z. B. den deutschen Leiter einer internationalen Organisation, ist selten, aber nicht völlig ausgeschlossen.

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Diplomatenkennzeichen mit H für historische Fahrzeuge

Wird ein Diplomatenkennzeichen gestohlen oder ist aus anderen Gründen verloren, bekommt das Fahrzeug eine Alias-Nummer. Dazu wird das bisherige Kennzeichen durch den Buchstaben A ergänzt, bis die Sperrfrist von einem Jahr abgelaufen ist. Wird auch die Alias-Nummer vermisst, kommt Zusatzbuchstabe B zum Einsatz. Hierbei ist aber zu beachten, dass auch die Diplomatenkennzeichen das H für historische Fahrzeuge erhalten können. Der Buchstabe H wird daher bei den Alias-Kennzeichen ausgespart, um eine eindeutige Zuordnung zu ermöglichen.

Variante 1

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Dienstwagen des Botschafters der Republik Kuba in Berlin
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Dienstwagen des Botschafters der Bundesrepublik Nigeria, fotografiert in Wiesbaden

Diese beginnt mit einer 0 (Ziffer Null), gefolgt vom Zulassungsstempel des Zulassungsbezirks, in dem die Vertretung oder Organisation ihren Sitz hat (in der Regel Berlin). Im Anschluss folgt zuerst die Landeskennzahl, davon getrennt durch einen Bindestrich eine weitere Zahl. Je niedriger diese letzte Zahl ist, desto höher der diplomatische Rang; die 1 hat in aller Regel das Dienstfahrzeug des Botschafters oder des Leiters der Organisation. Dabei reicht der zweite Ziffernblock von 1 bis 199. Ausnahmen davon gibt es für die USA, 1–500, und die Niederlande, 1–299. Wird ein solches Kennzeichen gestohlen (egal ob mit oder ohne Auto, beispielsweise als Souvenir), kann das gleiche Kennzeichen erneut verwendet werden, es folgt dann dem letzten Ziffernblock ein A. Sollte dieses Kennzeichen wiederum gestohlen werden, wird dem aufsteigenden Alphabet nach der nächste Buchstabe verwendet. Nur Personen mit rotem Diplomatenausweis oder Diplomatenausweis mit dem Kennbuchstaben D (ohne Einschränkung gemäß Art. 37 WÜD) bekommen ein solches Kennzeichen.

0 17–1: Dienstfahrzeug des Botschafters der USA.
0 17–37A wäre das nachfolgende Kennzeichen des gestohlenen 0 17–37.

An Personenkraftwagen muss das CD-Zusatzschild angebracht sein.

Variante 2

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Entstempeltes Kennzeichen von einem Fahrzeug des Verwaltungs- oder technischen Personals der Botschaft der USA in Berlin.

Diese hat als einzigen Unterschied zur zuvor genannten Variante anstelle der 0 die Kennung der Zulassungsstelle. Die Durchnummerierung der Fahrzeuge folgt in der Regel in Bonn von 1 bis 999 und in Berlin von 300 bis 999. Diese Variante wird bei Fahrzeugen verwendet, deren Inhaber einen blauen Ausweis für bevorrechtigte Personen des Verwaltungs- und technischen Personals bzw. mit einem Protokollausweis für Verwaltungspersonal mit dem Kennbuchstaben VB (ohne Einschränkung gemäß Art. 37 WÜD) haben. Ein CD-Zusatzschild darf an diesen Fahrzeugen nicht angebracht sein.

B 17–323 ist ein Fahrzeug, das für einen Bediensteten der Botschaft der USA in Berlin zugelassen ist.

Die Varianten 1 und 2 werden von den Zulassungsstellen in Berlin und Bonn ausgegeben. Sie werden Fahrzeugen der dort ansässigen diplomatischen Missionen, aber auch internationalen Organisationen im gesamten Bundesgebiet zugeteilt (siehe unten, Liste der Codes der Internationalen Organisationen und zwischenstaatlichen Einrichtungen).

Variante 3

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Kennzeichen für das italienische Konsulat in Nürnberg
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Fünfstellige Nummer auf einem Kennzeichen eines Konsulatsfahrzeugs in Frankfurt am Main

Diese entspricht dem Aussehen der früheren deutschen Behördenkennzeichen. Allerdings beginnt der drei- bis fünfstellige Ziffernblock immer mit einer 9 und es gibt keinen Ziffernblock mit einem Ländercode nach unten stehender Liste. In Berlin und Bonn wird diese Variante nicht genutzt.

Solche Kennzeichen werden nur an Angehörige eines Berufskonsulats ausgegeben.

F–9XXX ist beispielsweise ein Fahrzeug im konsularischen Dienst, welches in Frankfurt am Main zugelassen ist.

In Deutschland akkreditierte Honorarkonsuln (oft deutsche Staatsangehörige) erhalten kein besonderes Kennzeichen, sondern ein gewöhnliches Zivilkennzeichen. Sie sind aber – wie die Berufskonsuln – berechtigt, an ihrem Fahrzeug ein CC-Zusatzschild anzubringen:

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Liste der Codes der Staaten

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Ein Fahrzeug des Diplomatischen Corps von Belarus
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Fahrzeug der saudi-arabischen Botschaft

Die Kennzeichen der Variante 2 werden sowohl in Berlin (B-...) als auch in Bonn (BN-..) ausgegeben. Hiervon ausgenommen sind lediglich die Missionen von Äquatorialguinea, Dschibuti, Kosovo, Liechtenstein, Montenegro, Mauritius und der Demokratischen Volksrepublik Korea; Kennzeichen für diese Staaten werden nur in Berlin ausgegeben.

Die Liste folgt einer alphabetischen Reihenfolge der deutschsprachigen Ländernamen zum Ausgabezeitpunkt, bei späteren Umbenennungen bleibt die Nummer gleich. Später hinzugekommene Staaten werden entweder auf freigewordene Plätze, die aber nicht exakt ihrer Position im Alphabet entsprechen, eingefügt (z. B. Kosovo, Namibia) oder am Ende der Liste (ab Nr. 154) angefügt.

Weitere Informationen Code, Flagge mit Staat ...

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin[4]

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Liste der Codes der Internationalen Organisationen und zwischenstaatlichen Einrichtungen

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Dienstfahrzeug des UN-Sekretariats der Wüstenkonvention (UNCCD), Bonn
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Dienstwagen der Europäischen Zentralbank (EZB)
Weitere Informationen Organisation, Sitz ...
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Nicht registrierte Staaten

Folgende von Deutschland anerkannte Staaten und sonstige Völkerrechtssubjekte haben keine Vertretung in Deutschland oder es sind ihnen keine Kennziffern zugeordnet worden.

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Literatur

  • Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der Bundesrepublik Deutschland (Hrsg.): Verkehrsblatt. Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der Bundesrepublik Deutschland, Heft 24, 62. Jg. 2008.
Commons: Diplomatic license plates in Germany – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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