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deutscher Jurist Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dietrich Mett (* 12. Juli 1936) ist ein deutscher Jurist. Er war vom 1. Januar 1993 bis 31. Juli 2001 Präsident des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts.
Dietrich Mett wuchs mit kurzen Unterbrechungen durch den Zweiten Weltkrieg in Hamburg auf, wo er im Frühjahr 1955 am Gymnasium für Jungen in Hamburg-Eppendorf das Abitur machte. Nach dem Volontariat in einer Bank studierte er in Hamburg und Heidelberg Rechtswissenschaften. Den damals drei Jahre dauernden Vorbereitungsdienst absolvierte er in Hamburg. Anfang 1964 schloss er die Ausbildung mit der zweiten juristischen Staatsprüfung ab. Am 9. Juni 1964 übernahm ihn die Freie und Hansestadt Hamburg in ihren Justizdienst.
Nach knapp einjähriger Tätigkeit in einer Zivilkammer des Landgerichts kam Dietrich Mett für zwölfeinhalb Jahre als Strafrichter an das Amtsgericht und Jugendgericht.[1] Er wurde zudem im Strafsenat des Oberlandesgerichtes und als Vorsitzender einer Strafkammer eingesetzt. Am 1. Januar 1977 wechselte er als Mitglied eines Zivilsenats ganz an das Oberlandesgericht, um als Präsidialrichter Leiter der Personalstelle für Referendare zu werden. Im Nebenamt wurde er zum Prüfer für die erste juristische Staatsprüfung und später zum Mitglied des Gemeinsamen Prüfungsamtes der Länder Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein bestellt.
Nach neunjähriger Tätigkeit als Richter am Oberlandesgericht wurde Dietrich Mett am 1. Januar 1985 zum Senatsdirektor der Justizbehörde ernannt. Dort übernahm er nacheinander die Leitung der Allgemeinen Abteilung, des Strafvollzugsamtes und zusammen damit für ein Jahr die Leitung des Justizamtes.[2] In seiner Amtszeit erfolgten umfangreiche Umbauten an den Justizvollzugsanstalten, mit denen der konzeptionell moderne Wohngruppenvollzug Einzug erhielt. Pläne für eine neue Anstalt in Hamburg-Billwerder wurden als Ersatz für die Anstalt Neuengamme entwickelt.
Im Herbst 1992 wählte der Schleswig-Holsteinische Landtag Dietrich Mett[3] zum Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts.[4] Ab Sommersemester 1996 übernahm Mett einen Lehrauftrag an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Das Amt des OLG-Präsidenten übte er von seiner Ernennung am 1. Januar 1993 bis zur Pensionierung am 31. Juli 2001 aus[5].
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