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Wirtschaftstheorie Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Debitismus ist eine von Paul C. Martin begründete Wirtschaftstheorie, die annimmt, dass Geld statt als Tauschmittelgut als übertragbares Schuldverhältnis (Kredit) und damit als Verpflichtung definiert ist.
Martin verwendet den Begriff Debitismus zum ersten Mal 1983 in seinem Buch „Wann kommt der Staatsbankrott“ (Langen-Müller/Herbig). Er greift dabei frühe, im Postkeynesianismus wurzelnde Arbeiten der Bremer Professoren Gunnar Heinsohn und Otto Steiger auf[1] und entwickelt deren Vorstellungen weiter zu einem Modell, in dem kapitalistisches Wirtschaften in Analogie zu einem Schneeballsystem beschrieben wird.[2]
In der etablierten akademischen Wirtschaftswissenschaft wird der Debitismus nicht zur Kenntnis genommen.
Der Debitismus betrachtet die Volkswirtschaft nicht als Summe von Tauschgeschäften, wie es in der neoklassischen Theorie formuliert wird, sondern als Summe von Schuldverhältnissen.
Im Kern des Modells steht eine Beschreibung des Vorgangs der Geldschöpfung im heutigen zweistufigen Bankensystem zwischen Geschäftsbank und Zentralbank.[3]
Der ausformulierte Debitismus nennt heute vier Gruppen von Schuldverhältnissen:
Die Geschichte und Systematik der Steuern und Abgaben ist ein Schwerpunkt der debitistischen Forschung. Nach debitistischer Auffassung liegt der Ursprung der Steuern im Tribut unterworfener Völker, der nach Übernahme der Tributgebiete bzw. Einbeziehung der Tributpflichtigen in das ursprüngliche Machtareal zur Steuer umgewandelt wird.
Die Existenz des staatlichen Gewaltmonopols (Gesetze, Gerichte, Polizei) ist andererseits auch unabdingbare Voraussetzung für das Funktionieren einer Marktwirtschaft und begründet das Eigentum als staatlich garantiertes Besitzrecht. Zur Finanzierung seiner Machtausübung muss der Staat sich nach debitistischer Auffassung im Vorgriff auf künftige Abgabenschulden („Staatsschulden“) verschulden.
Zur Bezahlung der vom Machthaber festgesetzten Steuern und Abgaben müssen auch die Bürger private Schulden aufnehmen. Der Zeitunterschied zwischen dem (frühen) Steuertermin des Bürgers und dem (späten) Zeitpunkt seines Einkommens erklärt und rechtfertigt für Paul C. Martin die Erhebung von Zinsen. Dadurch beginnt eine Schuldenspirale, die nur durch periodische Wirtschaftskrisen und damit verbundene Revolutionen unterbrochen werden kann.
Herausgezögert werden solche Krisen dadurch, dass die modernen Staaten ihre Besteuerungsbasis durch Privatisierung immer weiterer Bereiche (in den USA z. B. sogar die Gefängnisse) ständig ausweiten. Das Element der Androhung staatlicher Gewalt bei Nichterfüllung der Abgabenforderungen nimmt demgegenüber stark ab.
Der Debitismus lehnt das neoklassische Tausch-Konzept sowie sämtliche daraus entwickelten makroökonomischen Modelle, z. B. die Quantitätsformel mitsamt der Umlaufgeschwindigkeit des Geldes ab. Stattdessen werden Wirtschaftstransaktionen als Schuldenaufnahme bzw. Schuldentilgung bilanziert (insbesondere Verbindlichkeiten und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen), denen eine entsprechende Guthabenbildung bzw. Guthabenvernichtung gegenübersteht. Geld dient in erster Linie dem Bezahlen von Schulden. Der Begriff Zeit spielt in der debitistischen Theorie eine extrem wichtige Rolle.
Die im Einklang mit der bankbetriebswirtschaftlichen Realität stehende Konzeptualisierung von Geld als Schuldverhältnis oder Kredit ist nicht neu. Angefangen mit dem merkantilistischen Ökonomen James Steuart gab es in der Geschichte der Wirtschaftswissenschaften eine Reihe von Ökonomen, die diese Auffassung vertreten haben[4]. Als weitere Autoren, die Geld als Schuldverhältnis sehen, wären hier noch Mitchell Innes[5] und Johann Philipp von Bethmann zu nennen.
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