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Das Bundesministerium für Familien und Jugend war für die österreichische Familien- und Jugendpolitik zuständig. Es wurde am 1. März 2014 neu gegründet und übernahm seine Agenden von dem ehemaligen Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend. Das Familienministerium bestand zuvor von 1983 bis 1987.
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Staatliche Ebene | Bund | ||
Stellung der Behörde | Oberste Bundesbehörde | ||
Gründung | 1983–1987 2014 (Neugründung) | ||
Aufgelöst | 2018 (ans BKA) | ||
Hauptsitz | Wien 2, Untere Donaustraße 13–15 | ||
Behördenleitung | Juliane Bogner-Strauß, Bundesministerin für Familien und Jugend | ||
Haushaltsvolumen | 7,02 Mrd. EUR (2015)[1] | ||
Website | www.bmfj.gv.at |
Der Bereich Familienpolitik war ab 1966 im Bundeskanzleramt angesiedelt, wo ab 1971 Elfriede Karl als Staatssekretärin damit betraut war. Die Jugendagenden wurden hingegen weitestgehend vom Unterrichtsministerium wahrgenommen, eine formale Zuständigkeit gab es jedoch nicht. De facto wurde die Jugendpolitik maßgeblich vom Bundesjugendring vorgegeben. Das erste österreichische Familienministerium (bereits mit Jugendagenden) wurde 1983 von Fred Sinowatz geschaffen und umfasste ursprünglich auch den Konsumentenschutz. Bereits 1987 wurde es jedoch wieder aufgelöst und die Familien- und Jugendagenden im Umweltministerium angesiedelt. Im Jahr 2000 wurden sie an das Sozialministerium abgegeben, das nun als Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen firmierte. 2007 wanderte der Bereich Familie/Jugend ins Gesundheitsministerium und nur ein Jahr später in das Wirtschaftsministerium. 2014–2018 bestand wieder ein eigenständiges Familien- und Jugendministerium, dann wurden die Agenden von einer Kanzleramtsministerin betreut. Von 2020 bis Ende Jänner 2021 bestand ein Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend. Im Zuge der Umwandlung dieses Ministeriums in ein Bundesministerium für Arbeit wurden die Familien- und Jugendagenden wieder an eine Kanzleramtsministerin übertragen.
Das Bundesministerium für Familien und Jugend war zuständig für:[2]
Das Bundesministerium war wie folgt gegliedert:[3]
Das Bundesministerium für Familien und Jugend hatte keine nachgeordneten Dienststellen.
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