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Nutzbelag des Fußbodens eines Gebäudes Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Bodenbelag ist der Nutzbelag des Fußbodens eines Gebäudes.
Bodenbeläge lassen sich einteilen in Textile Beläge (Teppichboden, Spannteppich) und nicht textile Beläge. Klassische hingelegte Teppiche gelten nicht als Bodenbelag, da sie nicht baufest sind, sondern als normales Mobiliar.
Textile Beläge nach dem Material:
Nicht-textile Beläge:
Auch ist eine Einteilung nach der Beanspruchungsklasse möglich.
Ein Bodenbelag sollte unabhängig vom Schuhwerk und von Verunreinigungen oder Nässe eine ausreichende Rutschhemmung bieten. Seit Dezember 2021 ersetzt die Europäische Norm EN 16165 „Bestimmung der Rutschhemmung von Fußböden – Ermittlungsverfahren“ die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden deutschen Normen DIN 51097, DIN 51130 und DIN 51131. Konkrete Maßnahmen zur Vermeidung von Stolper-, Sturz- und Rutschunfällen geben die Arbeitsstättenregel für Fußböden ASR A1.5/1.2 sowie die DGUV Informationen 207-006 und 208-041. Die Messung des Gleitreibungskoeffizienten erfolgt nach EN 16165 Anhang D.[3]
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