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Bildtafel der Verkehrszeichen in der sowjetischen Besatzungszone und der Deutschen Demokratischen Republik von 1945 bis 1956
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Die Bildtafel der Verkehrszeichen in der sowjetischen Besatzungszone und der Deutschen Demokratischen Republik von 1945 bis 1956 zeigt die Verkehrszeichen in der Sowjetischen Besatzungszone bis zur Verordnung der ersten Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) im Jahr 1956.



Bis zur vollständigen Besetzung Deutschlands behielt die Straßenverkehrs-Ordnung von 1937 mit ihren bis 1944 erfolgten Novellen[1] ihre Gültigkeit, doch schon kurz nach der Eroberung einzelner Städte und Regionen begann die Demontage der nationalsozialistischen Symbole. Spätestens mit dem am 10. Oktober 1945 erlassenen Kontrollratsgesetz Nr. 2 verkündete der Alliierte Kontrollrat das Verbot der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei einschließlich ihrer angeschlossenen Organisationen. Das Verbot untersagte auch den Gebrauch des Hakenkreuzes. Spätestens damit wurde das 1943 erlassene Verkehrszeichen Bild 34a Rufstelle des NSKK-Verkehrshilfsdienstes[2] ungültig.
Grundsätzlich galten die StVO als auch die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) aus dem Jahr 1937 bis auf die Einführung der im sowjetischen Sektor von Berlin ohnehin nicht übernommenen DDR-Novelle zur StVO vom 6. Februar 1953 unverändert fort[3] und wurde erst mit der neuen Straßenverkehrs-Ordnung vom 4. Oktober 1956 außer Kraft gesetzt.[4] Statt der Novelle waren im sowjetischen Sektor von Berlin von 1949 bis 1956 einige ergänzende Polizeiverordnungen zur StVZO von 1937 ergangen.[5] Diese hatten jedoch keinen Einfluss auf die Verkehrszeichen.
Schon sehr früh bemühte sich die sowjetische Besatzungsmacht um einen anhaltenden Verkehrsfluss, der zunächst hauptsächlich ihrer unverzögerten militärischen Operationsfähigkeit dienen sollte. Unter anderem auch in diesem Sinne erließ der Chef der NKWD-Truppen in Deutschland, Pawel Michailowitsch Simin und Stabschef Anatoly Wolkow am 27. April 1945 eine Ordnung zur Dienstausübung in Berlin an ihre Soldaten. Die Grenzkontrollposten hatten dabei darauf zu achten, dass keine nachlässig oder unsauber ausgeführten Verkehrsschilder aufgestellt wurden.[6] Verschiedene Fotografien aus der Sowjetzone belegen beispielsweise Autobahnschilder, die in sorgfältiger Ausführung und angeglichen an die deutschen Vorkriegsvorschriften, in kyrillischen und teilweise lateinischen Lettern Nah- und Fernziele angaben.
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Farben
Zusammenfassung
Kontext
Bereits kurz nach Gründung der DDR wurden Überlegungen laut, sich von den bisher gültigen deutschen Industrienormen und Farbstandards zu lösen, wie sie in der Bundesrepublik Deutschland weiterhin in Kraft geblieben waren. Diese Maßnahmen zielten unter anderem darauf, die Souveränität und Unabhängigkeit des neuen Staates zu unterstreichen. Die Arbeit an der neuen Industrienormierung wurde zu einem der großen Projekte des Landes. Die Masse der alten Normen, die neu zu definieren waren, sowie die sich ständig ändernden Vorgaben durch Neuerungen in der Forschung und Technik machten dieses Werk bis zum Ende der Deutschen Demokratischen Republik zu einer Sisyphusarbeit. Das neue System TGL (Technische Normen, Gütevorschriften und Lieferbedingungen) wurde erstmals ab 1955 der westdeutschen DIN-Norm gegenübergestellt. Erst mit der Typfarbkarte 5/62, die 1962 erschien, kam eine erste DDR-eigene Farbnormierung zum Tragen. Bis dahin orientierten sich die Farbgebungen am RAL-Farbtonregister 840 R, das 1940, während des Zweiten Weltkriegs, erschienen war.[7]
Folgende Farbtöne waren im Farbtonregister 840 R für die Verkehrszeichen festgelegt. In Klammern stehen die heutigen Farbnamen, die es damals noch nicht gab.
- Rot: RAL 2002 (Blutorange)
- Gelb: RAL 2007 (Leuchthellorange)
- Blau: RAL 5002 (Ultramarinblau)
Mit der Normierung der Emailfarben durch den RAL ab 1940[8] war es möglich geworden, vielen dieser Art gefertigten Verkehrsschilder eine einheitliche Farbgebung zu geben.
Von Bedeutung für die Beurteilung der Farben auf den frühen Verkehrszeichen in Ostdeutschland ist die Tatsache, dass aufgrund der Mangelwirtschaft deutliche Abweichungen von den Vorkriegsvorgaben auftreten konnten. Auch die Hauptsiegermächte, in diesem Fall insbesondere die Vertreter der Sowjetunion, hielten sich bei neu beauftragten Zeichen stellenweise nur andeutungsweise an die RAL-Farbgebung.
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Typographie

Die typographische Grundlage bildete das 1932 erstmals erschienene Normblatt DIN 1451. Als Empfehlung war 1937 im Reichsgesetzblatt festgelegt worden, dass die dort enthaltenen Schriften eine Mindeststrichstärke von 7 Millimeter einhalten sollten. Die auf den Verkehrsschildern erscheinenden Zahlen sollten die Höhe der Versalien besitzen. Große Buchstaben hatten dabei nicht unter 50 Millimeter und Kleinbuchstaben nicht unter 35 Millimeter hoch abgebildet werden. Ausnahmen von diesen Regelungen wurden auf eigenen Musterblättern dargelegt.[9]
Da insbesondere typographische Zeichen zur damaligen Zeit oft noch von Schildermalern erstellt wurden, konnte es zu deutlichen Abweichungen im Schriftbild und der Ausprägung einzelner Buchstaben kommen.
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I. Warnzeichen
(Bilder 1 bis 10)
- Bild 1
Allgemeine Gefahrenstelle - Bild 2
Querrinne - Bild 3
Kurve - Bild 4
Kreuzung - Bild 5
Beschrankter Eisenbahnübergang - Bild 6
Unbeschrankter Eisenbahnübergang - Bild 7
Dreistreifige Bake (links) – vor unbeschranktem Übergang - Bild 8
Dreistreifige Bake (rechts) – vor beschranktem Übergang - Bild 9
Zweistreifige Bake (links) - Bild 10
Einstreifige Bake (rechts)
II. Gebots- und Verbotszeichen
Zusammenfassung
Kontext
(Bilder 11 bis 31)
- Bild 11
Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art - Bild 12
Verbot einer Fahrtrichtung oder Einfahrt - Bild 13
Verkehrsverbot für Kraftwagen - Bild 14
Verkehrsverbot für Krafträder - Bild 15
Verkehrsverbot an Sonn- und Feiertagen - Bild 16
Verkehrsverbot an Sonn- und Feiertagen - Bild 17
Gebot für Radfahrer, Verbot für alle anderen Verkehrsteilnehmer, den bezeichneten Weg oder Straßenteil zu benutzen - Bild 17
Gebot für Reiter, Verbot für alle anderen Verkehrsteilnehmer, den bezeichneten Weg oder Straßenteil zu benutzen[10] - Bild 17
Gebot für Fußgänger, Verbot für alle anderen Verkehrsteilnehmer, den bezeichneten Weg oder Straßenteil zu benutzen[10] - Bild 18
Verkehrsverbot für Fahrzeuge über ein bestimmtes Gesamtgewicht - Bild 19
Verkehrsverbot für Fahrzeuge über eine bestimmte Breite - Bild 20
Verkehrsverbot für Fahrzeuge über eine bestimmte Höhe - Bild 21
Verbot der Überschreitung bestimmter Fahrgeschwindigkeiten - Bild 22
Halteverbot - Bild 23
Parkverbot - Bild 24
Vorgeschriebene Fahrtrichtung – Rechts - Bild 25
Vorgeschriebene Fahrtrichtung – Geradeaus - Bild 26
Vorgeschriebene Fahrtrichtung – Rechts abbiegen - Bild 27
Vorgeschriebene Fahrtrichtung – Rechts abbiegen oder geradeaus - Bild 28
Einbahnstraße - Bild 29
Haltzeichen an Zollstellen - Bild 30
Vorfahrt auf der Hauptstraße achten! - Bild 30a
Halt! Vorfahrt auf der Hauptstraße achten! - Bild 30b
Skizze für die Kennzeichnung einer Straße, auf der zur Beachtung der Vorfahrt gehalten werden muss - Bild 31
Droschkenplatz
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III. Hinweiszeichen
(Bilder 32 bis 52)
- Bild 32
Parkplatz - Bild 33
Vorsichtszeichen - Bild 33
Vorsichtszeichen „Schule“ - Bild 34
Hilfsposten - Bild 34
Hilfsposten (mit Pfeil rechtsweisend)[11]
Zeichen für Laternen, die nicht die ganze Nacht über brennen
(Bilder 35 bis 36)
- Bild 35
Ring für Laternenpfähle - Bild 36
Schild für Laternen an Überspannungen
Ortstafel
(Bilder 37 bis 38)
Anstelle des Verwaltungsbezirks konnte in den Grenzräumen seit Einführung der am 1. Januar 1938 gültig gewordenen StVO gegebenenfalls der Begriff „Zollgrenzbezirk“ angegeben werden. Hierzu gab es kein eigenes Bild in der Vorschrift.[12]
- Bild 37
Vorderseite - Bild 38
Rückseite
Wegweiser für Reichsstraßen (offiziell ab 1953: Fernverkehrsstraßen)
(Bilder 39 bis 41)
- Bild 39
- Bild 40
- Bild 41
Wegweiser für sonstige befestigte Straßen
- Bild 42
Wegweiser für unbefestigte Straßen
- Bild 43
Reichsstraßen-Nummernschild (offiziell ab 1953: Fernverkehrsstraßen-Nummernschild)
- Bild 44
Zeichen für Ring- oder Sammelstraßen für Fernverkehr
- Bild 45
Vor-Wegweiser
(Bilder 46 bis 51)
- Bild 46
- Bild 47
- Bild 48
- Bild 49
- Bild 50
- Bild 51
Zeichen für Hauptverkehrsstraßen
- Bild 52
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IV. Zeichen zur Leitung des Verkehrs bei Straßensperrungen
(Bilder 53 bis 58)
Signalscheiben auf Drehgestellen zur Verkehrsregelung bei halbseitigen Sperrungen
(Bilder 53 bis 54)
- Bild 53
Wegweiser für Umleitungen
(Bilder 55 bis 56)
- Bild 55
Umleitung mit Umleitungspfeil - Bild 56
Umleitung ohne Umleitungspfeil
Unnummerierte, aber ab 1. Januar 1938 ebenfalls gültig gewordene Zeichen
Zusatztafeln
- Anfang
Beginn einer Verbotsstrecke;
unterhalb von Bild 22 oder Bild 23 - Verlauf der Verbotsstrecke;
unterhalb von Bild 22 - Verlauf der Verbotsstrecke;
unterhalb von Bild 23 - Ende
Ende einer Verbotsstrecke;
unterhalb von Bild 22 oder Bild 23 - Bild 1 mit Zusatztafel Gefällstrecke
Nicht in der StVO aufgeführt, aber im Reichsverkehrsblatt veröffentlichte Zeichen
Folgende Zeichen wurden im Reichsverkehrsblatt 1939[13] veröffentlicht, sind in der Straßenverkehrs-Ordnung jedoch nicht enthalten gewesen.
- Haltestellenzeichen für Straßenbahnen nach Anlage 1
(Durchmesser 350 mm) - Haltestellenzeichen für Straßenbahnen nach Anlage 1
(Durchmesser 450 mm) - Haltestellenzeichen für Kraftfahrlinien nach Anlage 2
(Durchmesser 250 mm) - Haltestellenzeichen für Kraftfahrlinien nach Anlage 2
(Durchmesser 350 mm) - Haltestellenzeichen für Straßenbahnen nach Anlage 4 (Doppelhaltestelle)
Leitsteine
Die Bestimmungen der Vorläufigen Richtlinien für den Ausbau der Landstraßen (RAL 1937) vom Dezember 1942 galten in der DDR weiter. Sie wurden lediglich textlich leicht modifiziert, wie das Fachbuch Linienführung im Straßenbau vom März 1956 bestätigt. Danach sollten die „Leitsteine“ möglichst aus hellem und wetterbeständigen Naturstein hergestellt werden. Betonsteine sollten nur in Ausnahmefällen Verwendung finden, beispielsweise wenn Natursteine fehlten oder deren Frachtkosten zu hoch seien. Es galten auch weiterhin die bereits 1942 festgelegten Sicherungen für den Verkehr:
- 1. Leitsteine und Leitpflöcke,
- 2. Baumspiegel,
- 3. Schutzanlagen (Geländer und Brüstungen),
- 4. Trennstriche.
Auch die Abmessungen der Steine und die farbliche Gestaltung blieben identisch, wobei auf eine Abbildung – wie 1942 – verzichtet werden konnte.[15]
- Bild 34a
Leitsteine nach Tafel VIII zu RAL 1937 vom Dezember 1942
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Kennzeichen für Wegübergänge in Schienenhöhe
Zusammenfassung
Kontext
Diese Zeichen für Wegübergänge waren nicht in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen worden, sondern gehörten zur Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung.
Warnkreuze
- Warnkreuz für beschrankten ein- oder mehrgleisigen Bahnübergang mit Fahrleitung
- Warnkreuz für beschrankten ein- oder mehrgleisigen Bahnübergang
- Warnkreuz für unbeschrankten eingleisigen Bahnübergang
- Warnkreuz für unbeschrankten mehrgleisigen Bahnübergang
- Das Warnkreuz gilt nur in Richtung des Pfeils
- Beschrankter Wegübergang ein- oder mehrgleisig vor einer Reichsbahn-Einheitsschranke
Warnlichter
- Betriebszeichen an eingleisiger Bahn
- Warnzeichen bei Annäherung eines Zugs auf mehrgleisiger Bahn
- Warnzeichen bei Annäherung zweier Züge auf mehrgleisiger Bahn
Ältere Warnlichter, die noch nicht abgebaut waren
Diese Zeichen gehörten nicht zur Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung
- Warnkreuz mit Doppelwarnlicht für unbeschrankten eingleisigen Bahnübergang
- Warnkreuz mit Doppelwarnlicht für unbeschrankten mehrgleisigen Bahnübergang
- Warnkreuz mit weißem Warnlicht für unbeschrankten eingleisigen Bahnübergang
- Warnkreuz mit rotem Warnlicht für unbeschrankten eingleisigen Bahnübergang
- Warnkreuz mit rotem Warnlicht, Leuchtaufschrift und Wecker für unbeschrankten mehrgleisigen Bahnübergang
- Neuere Ausführung des Warnsignalschirms für unbeschrankten eingleisigen Bahnübergang
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StVO-Novelle 1953
Zusammenfassung
Kontext
Im Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik wurde 1953 erstmals eine am 6. Februar 1953 verkündete Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Verhalten im Straßenverkehr veröffentlicht.[16] Unterzeichnet hatte dieses Dokument der damalige Ministerpräsident Otto Grotewohl sowie der Chef der Deutschen Volkspolizei, Karl Maron, im Auftrag des Ministeriums des Inneren. Die Verordnung blieb bis zur grundlegenden Überarbeitung der StVO, die 1956 veröffentlicht wurde, die einzige DDR-Novelle zur Straßenverkehrs-Ordnung von 1937. In der Novelle von 1953 wurde unter anderem festgelegt, dass Benutzer von Hauptstraßen die Vorfahrt besitzen. Hauptstraßen waren:
- a) Fernverkehrsstraßen (einschl. Ortsdurchfahrten), gekennzeichnet durch die Nummernschilder (Anl. I, Bild 44 STVO) und durch das Schild „Ring- oder Sammelstraßen für Fernverkehr“ (Anl. I, Bild 45 STVO);
- b) Hauptverkehrsstraßen, gekennzeichnet durch ein auf der Spitze stehendes Viereck (Anl. I, Bild 52 STVO);
- c) ferner an einzelnen Kreuzungen und Einmündungen: Straßen, bei denen auf den einmündenden oder kreuzenden Straßen auf der Spitze stehende Dreiecke „Vorfahrt auf der Hauptstraße achten“ (Anl. I, Bild 30 STVO) oder „Halt, Vorfahrt auf der Hauptstraße achten!“ (Anl. I, Bild 30 a STVO) angebracht sind.
Durch diese Veränderungen wurde auch das Wort Reichsstraße offiziell aus dem StVO-Katalog gestrichen und an seiner statt das in der ersten Straßenverkehrs-Ordnung des Deutschen Reiches von 1934 verwendete Wort Fernverkehrsstraße wiedereingeführt. Die Novelle wurde im sowjetischen Sektor von Berlin nicht gültig.[3]
Autobahnbeschilderung
Zusammenfassung
Kontext
Wie eine DDR-Studie aus dem Jahr 1988 festhielt, erbte der neue Staat aus den Liegenschaften des Dritten Reichs eines der „dichtesten und bestausgebautesten Straßennetze der Welt“. Insgesamt verfügte die Deutsche Demokratische Republik bei ihrer Gründung 1949 über 1.378 Kilometer Reichsautobahn mit 904 Brücken. Zumeist deutsche Verbände hatten in den letzten Kriegswochen noch rund 80 dieser Übergänge zerstört. Die sowjetische Militärregierung wollte diese Brücken schnellstmöglich wenigstens einspurig befahrbar machen.[17] Allerdings stand ein Weiterbau an den Autobahnen des Landes bis 1958 nicht auf der Planungsliste der Fachabteilung Eisenbahn, Transport- und Verbindungswesen im Zentralkomitee der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands.[18] Neben den wenigen privaten Fahrzeugen wurden die immer weiter verfallenden Autobahnen bis weit in die 1950er Jahre auch von Radfahrern und Fußgängern mit Handwagen genutzt. Diese gesetzlich verbotene Zweckentfremdung geschah oft mit Wissen der örtlichen Volkspolizeiposten. Erst 1956 setzten einige Mitarbeiter der Abteilung Straßenwesen im Verkehrsministerium eine „Denkschrift über die Lage des Straßenwesen in der DDR“ auf, welche die „sofortige“ Sanierung von Straßen und Brücken forderte.[19] Für die Autobahnen fand die Straßenverkehrsordnung sinngemäß ihre Anwendung.[20]
Tafeln im Mittelstreifen
- Autobahnausfahrt-Ankündigungstafel – hier mit der Zusatztafel Tankstellenvorankündigung. Das Sinnbild „T“ im Kreis wurde in der BRD bis 1971 verwendet
(Frühjahr 1945)
Tafeln am rechten Fahrbahnrand
- Autobahnausfahrt-Vorwegweiser ohne Distanzangaben im Jahr 1945 an der Autobahn München – Berlin
- Von der Sowjetarmee angeordneter Autobahnausfahrt-Vorwegweiser bei Olvenstedt – Ebendorf im Jahr 1945
- Autobahnausfahrt-Vorwegweiser
(1953)[21] - Autobahnausfahrt-Ankündigungstafel;
(1953)[21] - Autobahnausfahrt-Ankündigungstafel;
1950er Jahre - Autobahnausfahrt-Ankündigungstafel auf der AVUS im Jahr 1950
- Autobahn-Vorankündigung: Wildwechsel durch Rehe auf 500 Metern
- Bake: 600 Meter zur Ausfahrt;
(1953)[21] - Bake: 400 Meter zur Ausfahrt;
(1953)[21] - Bake: 200 Meter zur Ausfahrt;
(1953)[21] - Einfahrt
- Ausfahrt;
(1953)[21]
Tafeln an Autobahntankstellen
- Bild 1
Hinweisschild an einer Autobahntankstellenausfahrt - Bild 2
Wegweiser zur Autobahntankstelle - Bild 3
Pfeilschild „Ausfahrt“ mit Zusatzschild „Tank“
Kilometersteine im Mittelstreifen
- Mustervorgabe des großen Kilometersteins mit Zielortangabe in Richtung Autobahnnullpunkt
- Ein 500-Meter-Stein mit Zielortangabe in Richtung Autobahnende
Literatur
- Friedrich Nöring: Der Straßenbaupraktiker. Fachbuchverlag, Leipzig 1953.
Weblinks
Commons: Historische Verkehrszeichen in Deutschland – Sammlung von Bildern
Anmerkungen
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