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deutsche Organisation Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der Berufsverband Kommunikationsdesign (BDG) wurde am 3. Mai 1919 unter anderem von Max Hertwig, Jupp Wiertz und Hans Meyer als Bund der Deutschen Gebrauchsgraphiker gegründet und ist damit der erste deutsche Berufsverband für diese Berufsgruppe. 1968 wurde der BDG in Bund Deutscher Grafik-Designer umbenannt, um die sich ändernde Berufsbezeichnung seiner Mitglieder nebst der Änderung des Berufsbildes nachzuvollziehen. 2009 änderte der BDG seinen Namen in Berufsverband der deutschen Kommunikationsdesigner. Seit 2022 ist der Name erneut geändert in Berufsverband Kommunikationsdesign, um eine Geschlechtergerechtigkeit zu realisieren.
Zweck des Berufsverbandes ist die Wahrung und Förderung der berufsständischen Belange und Interessen aller qualifiziert ausgebildeten und professionell tätigen Grafik- und Kommunikationsdesigner in Deutschland.
Die Bundesgeschäftsstelle befindet sich in Berlin[1], darüber hinaus ist er bundesweit präsent. Der BDG ist Mitglied im Deutschen Designtag und im Verein 100 Beste Plakate Deutschlands.
Der BDG wurde wie alle Berufsverbände Kulturschaffender in der Zeit des Nationalsozialismus in die Reichskulturkammer integriert.
In der Zeitschrift Gebrauchsgraphik vom Juli 1933 schrieb O. H. W. Hadank über die 12. Bundestagung des BDG am 2. Juli 1933:
Auf dieser 12. Jahrestagung des BDG traten die Vorstände O. H. W. Hadank, H. K. Frenzel, Egon Juda und Werner Beucke nach Entlastung von ihren Ämtern zurück. Unter den Augen der anwesenden „Ehrengäste“ Reichskommissar Hans Hinkel, Biebrach vom Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda sowie Böttcher für die Reichsleitung des Kampfbundes für Deutsche Kultur wurde Paul Pfund zum Vorsitzenden des neu gewählten Vorstandes gewählt. Damit war der BDG dem Kampfbund für Deutsche Kultur angeschlossen. Nach Gründung der Reichskammer der bildenden Künste wurde der BDG organisatorisch in die Reichskulturkammer integriert. Das Gesetz über Wirtschaftswerbung vom 1. November 1933 besagte, dass „das gesamte öffentliche und private Werbungs-, Anzeigen, Ausstellungs-, Messe- und Reklamewesen zwecks einheitlicher und wirksamer Gestaltung der Aufsicht des Reiches unterliegt“.
Den weiteren Fortgang während der Zeit des Nationalsozialismus beschreibt Lutz Hackenberg in BDG 1919–1969, einer Sonderausgabe der BDG-Mitteilungen zum 60. Jahrestag des BDG: „Am 1. November 1933 wurde der Bund Deutscher Gebrauchsgraphiker e. V. als Fachverband für Gebrauchsgraphik in die Reichskammer der bildenden Künste aufgenommen (RGBl. I, Seite 797), das Reichskulturkammergesetz mit seinen Durchführungsbestimmungen galt als Bestandteil der Satzung des BDG. (…) Die Ausübung des Berufes war an eine Mitgliedschaft in der Reichskulturkammer geknüpft und somit nur über den BDG möglich (…) Bis zum März des Jahres 1936 fungierte der BDG als ‚offizieller Fachverband der Gebrauchsgraphiker‘, danach gab es nur noch die ‚Fachgruppe der Gebrauchsgraphiker‘ in der Reichskammer der bildenden Künste.“
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