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Jurist und Bürgermeister der Hansestadt Lübeck Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Bernhard Diedrich Brauer genannt Brauer von Hachenburg (* 29. September 1629 in Dortmund; † 19. Januar 1686 in Lübeck) war ein Jurist und Bürgermeister der Hansestadt Lübeck.
Bernhard Diedrich Brauer war der Sohn des Dortmunder Pastors Johann Brauer. Er studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten von Rinteln, Gießen, Köln und Straßburg. An der Universität Heidelberg promovierte er 1656 zum Dr. beider Rechte. Er schlug zunächst die Advokatenlaufbahn ein und wurde in Speyer beim Reichskammergericht tätig, wo sich der Name Brauer von Hachenburg prägte. Zu seinen Mandanten gehörten die Städte Worms und Lindau sowie der Kurfürst Karl I. Ludwig von der Pfalz, der 1648 die Kurwürde der Pfalz von Bayern zurück erlangt hatte. 1667 wurde er vom Rat der Hansestadt Lübeck zum Syndicus der Stadt bestellt. Als im Dezember des gleichen Jahres durch den Tod von Johann Friedrich von Winterfeld die Stelle des Lübecker Dompropsten vakant wurde, präsentierte ihn der Rat, der seit einem Vergleich mit dem Domkapitel aus dem Jahr 1595 turnusmäßig das Präsentationsrecht hatte, dem Domkapitel, das Brauer am 28. Dezember 1667 auch zum Dompropst wählte. Dabei machte Brauer klar, dass diese Würde und der damit verbundene Eid seinen Amtseid als Syndikus nicht präjudizieren dürfe.
Brauer war gleichzeitig in Personalunion seit dem letzten Hansetag am 29. Mai 1669 in Lübeck der letzte Syndicus der Hanse, der von einem Hansetag bestellt wurde. Der gegen das Lübecker Patriziat eingestellte Brauer verfasste als Syndicus Gutachten, die sich kritisch mit der Stellung des Patriziats in Lübeck in dieser Zeit auseinandersetzten, das die Interessen an seinen Landgütern im Umland der Stadt über die Politikinteressen der Stadt stellte. Auch gegen die Korporation der Schonenfahrer bezog er rechtlich Stellung und begleitete so den Rat in der kritischen Phase, die vom Kassarezess (1665) zum Bürgerrezess (1669) führte. Im September 1669 wurde er im Rat zu einem der Bürgermeister der Stadt bestimmt. Das Domkapitel und der Fürstbischof August Friedrich von Schleswig-Holstein-Gottorf legten ihm daraufhin nahe, die Dompropsten-Würde niederzulegen, da sie mit dem Bürgermeisteramt unvereinbar sei, aber Brauer weigerte sich unter Hinweis auf die Tatsache, dass auch andere Mitglieder des Kapitels etwa als dänische Räte unter fremden Eid stünden, und die Sache verlief im Sande.[1] Weiter wurde er 1670 auch im Möllner Prozess um die Möllner Pertinenzien für Lübeck und seine Interessen mit einer von ihm verfassten Streitschrift tätig.
Seine Tochter Catharina Margarethe war die erste Ehefrau des späteren Lübecker Ratsherrn Joachim von Dale (1651–1726).[2] Seine Tochter Rosina Barbara wurde die Ehefrau des Lübecker Chronisten Henrich Seedorf (1631–1686), Verfasser der Vicisitudo Lubecana (1677).
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