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Ein Bauvertrag ist ein Typ privatrechtlicher Verträge über den gegenseitigen Austausch von Leistungen, bei dem sich ein Teil (Auftragnehmer) verpflichtet, ein Werk gegen Zahlung einer Vergütung (Werklohn) durch den anderen Vertragsteil (Besteller) herzustellen. Vertragstypisch ist der geschuldete Erfolg, also die auftragsgemäße Herstellung einer Baulichkeit.
Bauverträge werden üblicherweise bei Neubauten (Schlüsselfertigbau), einzelner Teile davon (Rohbau), Umbauten, Renovierungsarbeiten oder um Einzelleistungen (Maurer-, Malerarbeiten, Installation, Heizungsbau) geschlossen. Auftragnehmer von Leistungen einzelner Gewerke sind typischerweise Handwerksbetriebe. Bauunternehmer, die umfassende Bauleistungen teils selbst, teils durch Beauftragung anderer Unternehmen (Subunternehmer) erbringen, werden auch als Generalunternehmer bezeichnet.
Der Bauvertrag im eigentlichen Sinne ist vom Bauträgervertrag (Kauf von noch zu bauenden Objekten) abzugrenzen, und Verträgen aus dem Baunebengewerbe, die sich nicht direkt auf die Errichtung oder Herstellung beziehen. Der Architekt erbringt im Rahmen des Architektenvertrages keine Bauleistungen, sondern Planungs- und Bauüberwachungsleistungen, ähnliches findet sich im Baubetreuungsvertrag.
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