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Adelsgeschlecht Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Bülow Adelsgeschlechts. Die Herren, Freiherren und Grafen von Bülow zählen zum mecklenburgischen Uradel und konnten sich weit über ihre Stammheimat hinaus ausbreiten. Zahlreiche Zweige der Familie bestehen bis heute.
ist der Name eines deutschenDie Bülow sind eine Familie, die mit Ritter Godofridus de Bulowe im Jahr 1229 erstmals urkundlich erscheint.[1] Mit Gottfried, welcher ebenfalls in den Jahren 1239 bis 1255 in insgesamt 24 Urkunden als Ritter genannt wurde, beginnt auch die gesicherte Stammreihe des Geschlechts. Seinen Namen entlehnte er von seinem gleichnamigen Stammsitz in Bülow bei Rehna in Mecklenburg, einem heutigen Ortsteil von Königsfeld. 1237 stattete Gottfried das nahe seinem Rittersitz Bülow neu gegründete Kloster Rehna mit neuem Grund und Boden aus. Im dortigen Sprachraum, auf wendische Sprachwurzeln zurückgreifend, wird der Pirol, der auch als Kleinod des Familienwappens geführt wird, als Vogel Bülow bezeichnet.
Die Ritter und Brüder Johann († vor 1309) und Heinrich († 1267) stifteten die beiden Äste A Wedendorf und B Gadebusch-Plüskow (Plüschow). In den Jahren 1382 bis 1444 verzweigte sich das Geschlecht in insgesamt acht Linien, die sich nach den damals besessenen Hauptgütern benennen und nach denen ihre Nachfahren bis heute genealogisch eingeteilt werden: Wedendorf (von 1255 bis 1679 im Besitz der Familie), Potremse (vor 1445 bis Mitte 18. Jh.), Simen (ab ca. 1400 bis Mitte 18. Jh.), Radum (Groß Raden bei Sternberg, um 1380–1669), Zibühl (ab 1322), Gartow (1438 vom Johanniterorden erworben, 1694 an die Bernstorff verkauft), Wehningen (ab 1428) und Plüskow (Schloss Plüschow, von 1450 bis 1758).
Im 14. Jahrhundert stellten die Bülow vier Bischöfe im Bistum Schwerin. Auch späterhin bestand eine enge Verbindung zur Kirche, so entstammte auch ein Bischof im Bistum Lebus im 15. Jahrhundert aus der Familie. Bis zur Reformation sind in Mecklenburg weiterhin mehrere Domherrn, Dechanten, zwei Pröbste und drei Priorinnen im Kloster Rehna bekannt. Das Einschreibebuch des Klosters Dobbertin weist im Zeitraum 1696 bis 1918 188 Eintragungen mit Familiennamen Bülow auf; etwa fünfzehn Prozent dieser eingeschriebenen Mädchen wurden als Konventualinnen im Kloster Dobbertin aufgenommen. Aus 73 mecklenburger Kirchen sind Bülow´sche Stiftungen wie Epitaphe, Taufkelche, Leuchter, Patronatsstühle, Glocken oder Altäre bekannt.
1383 brannte der Ritter Heinrich von Bülow den Ort Wilsnack (Brandenburg), dessen Kirche und weitere Dörfer der Umgebung nieder. Nachdem in der Ruine der Wilsnacker Kirche drei rot verfärbte Hostien gefunden worden waren, bestätigte der Havelberger Bischof Dietrich II. von Man ein Hostienwunder. Die Wunderblutkirche wurde daraufhin zu einer der bedeutendsten Wallfahrtskirchen Europas. Die Pilgerfahrten zur Wunderblutkirche endeten, als der erste evangelische Pfarrer von Wilsnack die Reste der Hostien 1552 verbrannte.
Im Zeitraum 1229 bis 1945 konnten die Bülows 110 Burgen, Güter und Dörfer in Mecklenburg zeitweise in ihren Besitz bringen. Zahlreiche mecklenburgische Güter waren bis zur Enteignung 1945 in Familienbesitz: Die Linie Wedendorf besaß Camin (seit 1663), ab 1852 Goldenbow und bis 1930 auch Rodenwalde, die Linie Simen Bäbelitz und Jatzke, die Linie Gartow (Zweig Woserin) ab 1791 Wamckow sowie ab 1901 Ludorf und ab 1908 Solzow, die Linie Wehningen (Zweig Gudow) ab 1604 Wendisch Lieps (Greven, heute Wüstung) die Linie Plüskow ab 1883 Stremlow und ab 1914 Rogeez. Gorow war von 1767 bis 1916 im Familienbesitz.[2]
Im benachbarten Schleswig-Holstein sind einige Güter bis heute im Familienbesitz geblieben: Die lauenburgischen Erblandmarschälle von Bülow besitzen das Gut Gudow seit dem Jahre 1470 bis heute. Die Gudower Bülow erwarben 1778 auch das Gut Kühren, wo sich in der Folge ein eigener Zweig bildete, der Kühren bis heute bewirtschaftet und der 1881 in den preußischen primogenen Grafenstand erhoben wurde. Seit 1812 ist auch das Gut Bothkamp im Besitz eines Zweiges, seit 1891 das Gut Wittmoldt.
In Dänemark, wohin erste Bülows bereits im 14. Jahrhundert gelangten, sind bis heute Zweige der Linien Wedendorf, Radum und Plüskow verbreitet. Es ergingen in Dänemark an die Familie zwischen 1656 und 1904 insgesamt 18 Adelsnaturalisationen. Im 17. und 18. Jahrhundert konnten sich die Bülow auch in Livland ausbreiten. In den Niederlanden erfolgte die Aufnahme in den niederländischen Adel mit dem Titel Jonkheer für die Deszendenz des königlich niederländischen Premierlieutenant Carel Floris Willem von Bülow († 1823). In Preußen wurde der Familie am 24. Dezember 1904 das Präsentationsrecht zum Preußischen Herrenhaus erteilt.
Das Geschlecht unterhält seit 1867 einen Familienverband mit derzeit etwa 400 Mitgliedern und richtet alle zwei Jahre Familientage aus.[3] Die Bülow sind die zahlenstärkste deutsche Adelsfamilie, gefolgt von den Arnim.
Auf Initiative des Familienverbandes wurde 1877 die 1372 vom Schweriner Bischof Friedrich II. von Bülow gestiftete Bülow-Kapelle im Doberaner Münster restauriert.
Die Brüder Joachim Heinrich, Kurhannoverscher Geheimer Rat, Thomas Christian, Braunschweig-Cellescher Rat und Oberhauptmann, Cuno Josias, Hannoverscher Generalleutnant, Johann Otto, Braunschweig-Lüneburgischer Landrat, und Wilhelm Dietrich, königlich Preußischer Obersthofmeister und Ordensritter, sämtlich Söhne des Paul von Bülow, wurden vom Kaiser Joseph I. mit Diplom vom 16. Dezember 1705 in den Reichsfreiherrnstand erhoben.
Freiherr Ernst August von Bülow (1697–1766), Braunschweig-Lüneburgischer Wirklicher Geheimer- und Domänenkammerrat, wurde am 5. März 1736 in Wien von Kaiser Karl VI. in den Reichsgrafenstand gehoben. Die Kurhannoversche Anerkennung des Grafenstandes erging am 14. August 1736. Dieser starb jedoch erbenlos.
Preußen erkannte Heinrich Wilhelm von Bülow, königlich Preußischer Kammerherr, Geheimer Legationsrat und Gesandten in Paris, den Freiherrnstand am 14. Dezember 1831 an. Die Brüder Johann Friedrich und Adolph Friedrich, beide im Rang eines königlich Hannoverschen Kapitän sowie Ernst Friedrich Wilhelm von Bülow, königlich Hannoverscher Landdrost erhielten am 26. Februar 1842 die Hannoversche Anerkennung des Freiherrnstandes. Das hannoversche Rittergut Abbensen war von 1654 bis ca. 1880 im Besitz der Familie.
Nach dem Recht der Erstgeburt und gebunden an den Besitz des Familienfideikommiss Beyernaumburg (von 1653 bis 1945 im Familienbesitz) kam am 15. August bzw. 28. Oktober 1903 der preußische Freiherrenstand an Wilhelm von Bülow. Die Freiherren von Bülow waren bis 1945 u. a. in Beyernaumburg ansässig.
Ebenfalls nach dem Recht der Erstgeburt und geknüpft an den Besitz von Groß Brunsrode (von 1634 bis 1989 im Besitz der Familie) wurde Georg von Bülow am 7. Mai 1904 in den braunschweigischen Freiherrenstand gehoben. Die preußische Genehmigung zur Führung des Freiherrentitels erging am 16. September 1904.
Friedrich Ludwig Victor Hans von Bülow aus dem Hause Essenrode (Landkreis Helmstedt, 1625–1837 im Besitz der Familie) war zunächst hannoverscher Minister und wurde am 9. Januar 1810 in den westphälischen Grafenstand erhoben. Als königlich preußischer Finanzminister wurde er von König Friedrich Wilhelm III. am 17. Januar 1816 in den preußischen Grafenstand erhoben. Sein Sohn, Graf Hans Adolf Karl von Bülow, war 1850–1858 mecklenburg-schwerinscher Ministerpräsident.
Für Karl von Bülow (* 1812), Sohn des königlich dänischen Kammerherrn und Hofjägermeisters, Gottlob von Bülow aus dem Hause Essenrode und der Louise von Stolle, gab es am 19. September 1818 eine Namens- und Wappenvereinigung Bülow-Stolle.
Der spätere Reichskanzler Bernhard von Bülow (1849–1929) wurde am 22. Juni 1899 in den preußischen Grafenstand erhoben. Die Vererbung des Titels war vorbehaltlich. Am 6. Juni 1905 erfolgte die Hebung in den preußischen Fürstenstand. Er starb ohne Nachkommen.
Der großherzoglich mecklenburgische Oberkammerherr und Oberjägermeister Detlev von Bülow (1793–1882) wurde nach dem Recht der Erstgeburt und gebunden an den Besitz des Fideikommiss Kühren mit Wilhelminenhof (Kreis Plön, Schleswig-Holstein) am 22. Juli bzw. 16. September 1881 in den preußischen Grafenstand gehoben. Die Adeligen Güter Kühren (mit einer Fläche von 800 ha) und Wilhelminenhof befinden sich seit 1778 bis heute im Besitz der Herren bzw. Grafen von Bülow. Das alte Kührener Herrenhaus wurde Mitte des 20. Jahrhunderts abgerissen und 1996 durch ein neues ersetzt.[4]
In Anerkennung seines Sieges am 6. September 1813 in der Schlacht bei Dennewitz über die Franzosen, wurde der preußische General der Infanterie Friedrich Wilhelm von Bülow aus dem Hause Falkenberg (ab 1683 im Familienbesitz) am 3. Juni 1814 in Paris in den preußischen Grafenstand von Dennewitz erhoben.
Am 12. September 1872 kam es zur mecklenburgischen Namensvereinigung Bülow-Trummer für Ernst von Bülow und seine 1871 geehelichte Gattin Elisabeth Trummer.
Eine Braunschweigische Bestätigung des Freiherrenstandes mit Namens- und Wappenvereinigung mit den Freiherren von Wendhausen erging am 30. Dezember 1839 für den herzoglich braunschweigischen Kammerpräsidenten Friedrich von Bülow (1772–1840).
Der natürliche Sohn des königlich preußischen Landrats und Majors Carl von Bülow aus dem Hause Lichterfelde (1778–1851), Karl Kolberg (* 1801), nachmaliger königlich preußischer Regierungsrat, erhielt am 20. August 1828 die preußische Adelslegitimation unter Beilegung des väterlichen Namens Bülow.
Helene Möller (* 1842), Adoptivtochter des oben genannten 1828 nobilitierten Karl von Bülow wurde unter Beilegung des adoptivväterlichen Wappens und Namens am 19. November 1855 in den preußischen Adelstand gehoben.
Ebenfalls ein preußischer Adelstand erging in Berlin am 2. Mai 1870 für Louise Holle (* 1863), Adoptivtochter des Schulinspektors Karl von Bülow aus dem Hause Lichterfelde (1820–1898) und der Luise von Bülow, mit Beilegung des Namens und Wappens der Adoptiveltern.
Johann Wilhelm von Stolle vermachte laut Testament vom 12. September 1818 dem ältesten Sohn seiner am 21. Juli 1810 mit Gottlob Wilhelm Friedrich von Bülow (Sohn von Friedrich Ernst von Bülow) vermählten Tochter Louise Friderike Antoinette von Stolle sowie dessen männlichen Descendenten die Zinsen eines mit hypothekarischer Sicherheit in schleswigschen Gütern unkündbar angelegten Geld-Fideikommisses unter der Bedingung, den von Stolleschen Namen und das Wappen mit dem eigenen Namen und Wappen zu führen. Der Testator setzte durch eine ausdrückliche Bestimmung fest, dass jeweils nur ein Deszendent die Zinsen des Fideikommisses genießen und den Namen und Wappen beider Geschlechter vereint führen solle. Demgemäß gingen, als der erste Erbe und älteste Enkel des Testators Wilhelm Carl August von Bülow-Stolle am 4. März 1826 in jugendlichen Jahren in Hannover starb, seine Rechte und Pflichten auf seinen Bruder, den hannoverschen Offizier Carl Magnus Ido Harald von Bülow-Stolle über.[5]
Das Stammwappen zeigt in Blau vierzehn (4,4,3,2,1) goldene Kugeln. Auf dem Helm mit blau-goldenen Decken ein Pirol mit goldenem Ring im Schnabel zwischen offenem goldenen Flug hinter zwei mit je sieben goldenen Kugeln belegten blauen Büffelhörnern.
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