Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen ist seit seiner Einrichtung im Jahr 2021 während der 20. Legislaturperiode ein ständiger Bundestagsausschuss.

Aufgaben

Der Ausschuss beschäftigt sich mit vielerlei Herausforderungen. Während einige Kommunen mit rückläufigen Bevölkerungszahlen und Leerständen zu kämpfen haben, geht es in Ballungsräumen darum, neuen und vor allem bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Im Ausschuss wird über Themenfelder wie Bauland, verschiedene Instrumente zur Unterstützung der Wohneigentumsbildung, sowie Programmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) diskutiert. Ein weiteres Themenfeld des Ausschusses sind die Förderprogramme des Bundes im Bereich der Städtebauförderung.

Vorgängerausschüsse

In der Namensgebung des Ausschusses vor 2021 spiegelt sich seine Wandlung in Inhalten und Kompetenzen im Laufe der Jahre wider:

  • Seit 2021: Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen
  • 2017–2021: Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen
  • 1972–1998: Ausschuss für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau
  • 1969–1972: Ausschuss für Städtebau und Wohnungswesen
  • 1965–1969: Ausschuss für Kommunalpolitik, Raumordnung, Städtebau und Wohnungswesen
  • 1962–1965: Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung
  • 1957–1962: Ausschuss für Wohnungswesen, Bau- und Bodenrecht
  • 1957: Ausschuss für Wohnungswesen und Bodenrecht
  • 1949–1957: Ausschuss für Kommunalpolitik, Ausschuss für Wiederaufbau und Wohnungswesen und Ausschuss für Bau- und Bodenrecht

Mitglieder

20. Legislaturperiode

Der Ausschuss setzt sich im 20. Deutschen Bundestag aus 34 Mitgliedern zusammen.

19. Legislaturperiode

Der Ausschuss setzte sich im 19. Deutschen Bundestag aus 24 Mitgliedern zusammen.

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