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Ausschuss des Deutschen Bundestages Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales ist seit seiner Einrichtung in der 16. Legislaturperiode 2005 ein ständiger Bundestagsausschuss.
Der Ausschuss ist federführend oder beratend an allen Gesetzentwürfen, Anträgen, Berichten sowie EU-Vorlagen zu jenen Themen beteiligt, die seinen Namen ausmachen.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales unterliegt wie alle Organe des Deutschen Bundestages der organisatorischen Diskontinuität und besteht nur bis zum Ende der Legislaturperiode, in der er eingesetzt wurde. In der Namensgebung des Ausschusses und seiner Vorgängerausschüsse spiegelt sich seine Wandlung in Inhalten und Kompetenzen im Laufe der Jahre wider:
Stand der Übersicht: 22. März 2024
Die 46 Mitglieder des Ausschusses setzen sich aus 16 Mitgliedern der Unionsfraktion, 10 Mitgliedern der SPD, 6 Mitgliedern der AfD, jeweils 5 Mitgliedern der FDP und der Linksfraktion, sowie 4 Mitgliedern von Bündnis 90/Die Grünen zusammen.[1]
Vorsitzender war der Abgeordnete Matthias Bartke (SPD). Der Ausschuss setzte sich aus 41 Mitgliedern zusammen.
Die 41 Mitglieder des Ausschusses setzen sich aus 20 Mitgliedern der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, 13 Mitgliedern der SPD-Fraktion, sowie jeweils 4 Mitgliedern der Linksfraktion und der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zusammen.
Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl an ordentlichen Mitgliedern in den verschiedenen Wahlperioden.
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