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im Backofen gegarte Speise Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Ein Auflauf ist eine im Backofen gegarte, herzhafte oder süße Speise, die geschichtet und meist mit eihaltiger Soße und/oder Käse überbacken wird.
Der Sprachforscher Joachim Heinrich Campe erklärte bereits 1807 das Lemma mit den Worten „Der Auflauf, dasjenige, was aufläuft, in der Küchensprache, wo man eine Speise darunter versteht, welche in einem Ofen oder in den Kohlen gebacken wird und hoch aufläuft“.[1]
Die erste Form des Auflaufs entstand aus gefüllten Pasteten, die bereits Teil der mittelalterlichen Küche waren. Erste Auflaufrezepte entstammen dem Beginn des 18. Jahrhunderts und wurden bis heute überliefert. Diese bestanden aus einer Grundmasse aus gepresstem Reisbrei, der mit süßer oder herzhafter Füllung in feuerfesten Töpfen zubereitet wurde.[2]
Ab Ende des 19. Jahrhunderts waren die ersten Auflaufrezepte in englischsprachigen Kochbüchern zu finden. Heute ist der Auflauf ein fester Bestandteil der Küche und das einzige „Nationalgericht“ mit nordamerikanischen Wurzeln.[3]
Aufläufe müssen aufgrund ihrer Zusammensetzung vollständig durchgegart werden, im Gegensatz zu den Gratins, die lediglich überbacken werden.[4]
Weit verbreitete Aufläufe sind Nudel-, Reis- und Kartoffelauflauf. Ein süßer Auflauf ist z. B. der Scheiterhaufen, ein Gericht der österreichischen Küche, bei dem Brot- und Apfelscheiben aufgeschichtet werden, oder der Grießauflauf.
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